Niedersachsen: Eine Person auf dem KTW reicht

  • Zusammenfassung der Nachricht (kein komplettes Kopieren der Nachricht!!!):


    Niedersachsen: Eine Person auf dem KTW reicht 5-07-07, 10:52 Uhr


    Novellierung des Rettungsdienstgesetzes


    Wenn die Novellierung des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes nach dem derzeitigen Entwurf umgesetzt wird, ist es Krankentransportunternehmen ab dem 1. Oktober 2007 möglich, nur noch eine Person bei Krankentransporten einzusetzen.


    Link zur Nachricht:
    https://www.skverlag.de/index.…&backPID=174&tt_news=1191


    Quellenangabe: SK Verlag
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    Sagts mal gehts eigentlich noch?????

  • Geil, bekommt der Patient dann einen Klingelknopf oder wird die Rückfahrtkamera auf den Patienten schwenkbar? :-aua :-aua

    Brot für die Welt, Kuchen für thorben

  • Hammerhart... Es soll zwar "ausschließlich" für den Krankentransport gelten, aber ich sage nur "Wehret den Anfängen!" Da werden Erinnerungen an den Anfang der Siebziger wach, etwa an gar nicht so seltene Funksprüche wie:


    "Leitstelle dringend für 11, Pfleger mit Untergestell zur KH-Einfahrt, komme mit Schwerverletztem"


    In Niedersachsen heisst es also "Back to the Roots"... Vielleicht wird bald auch die gute alte graue Dienstkleidung mit Schlips und Mütze reaktiviert!

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • "Klasse" Idee... und wenn ich dann jemanden zum tragen brauch, frage ich einen Passanten, oder was?!?! :-aua

    :zeitung: Für eventuelle externe Links übernehme ich keine Haftung!

  • Es ging am besten mit dem hoch/lang von Miesen geteilte Heckklappe,DIN Trage mit den Holmen auf den unteren Teil der Klappe und dann Passanten/Polizei fragen,ob sie mit anfassen.

  • Jungs, ruhig bleiben. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
    In dem niedersächsischen Dingsda, was sich Gesetz nennt, kann drin stehen was will. In den Zeiten des Zertifizierungshypes werden solche Belange (Qualifikation der Fahrzeugbesatzung etc.) schon über das Qualitätmanagement nach DIN EN ISO 9001 geregelt. Immer mehr Beauftragte müssen sich auf Anforderung des Rettungsdienstträgers einer Zertifizierung stellen. Da ist es -Gott (oder wer auch immer) sei Dank- nicht möglich, nur eine Person auf das Auto zu setzen.


    Zitat

    Damit ist die Mindeststärke von zwei Personen auf KTW, die in Niedersachsen erstmals 1974 per Erlass vorgeschrieben wurde, nicht mehr gefordert.


    In den 80er hat sich auch keiner an das "Gesetz" gehalten. Die "Spiegelrettung" kenne ich nur aus Erzählungen, aber sie fand statt - trotz des Erlasses. Das zeigt u.a. den Wert (und die Wertschätzung) dieses "Gesetzes" auf.


    Viel beunruhigender ist folgendes:

    Zitat

    Auch die Anbietervielfalt und gewachsene Strukturen in Niedersachsen sind laut LPR Nord von dem Gesetzentwurf bedroht. Denn die bisherigen Sätze 4 und 5 im § 5 Abs. 1 des NRettDG (“Bei der Auswahl der Beauftragten ist die Vielfalt der Anbieter und den gewachsenen Strukturen unter der Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen.”) sollen gemäß der aktuellen Vorlage 25 zur Drs. 15/3435 ersatzlos gestrichen werden. Für den Rettungsdienst, so der LPR Nord, “werden dann planwirtschaftlich arbeitende Monopole tätig werden.” Dies stelle für die mehr als 50 privaten Unternehmen, aber auch für viele der freiwilligen Hilfsorganisationen eine Enteignung dar.


    Wenn ihr wissen wollt, was auf Euch zukommt, wenn dieser Passus fällt: http://www.trauer-um-garbsen.de.vu/


    Oh Mann... ich spür schon wieder mein Magengeschwür...

  • Also ...


    grundsätzlich ist es sicherlich richtig, dass jede HiOrg eine Fahrzeugbesatzung stellen kann, deren Qualifikationen über den gefeorderten Mindeststandards liegt.


    Allerdings ist bei solchen Aktionen (so sinnvoll ich sie meistens finde) der letztliche Entscheidungsträger die Krankenkasse, die der HiOrg das Geld für das Personal und / oder Fahrzeugbeschaffung zur Verfügung stellt.


    Und spätestens wenn sich eine andere HiOrg bereiterklärt, das ganze auch für weniger Geld zu machen (sprich, die Qualifikation und Bezahlung analog zum Gesetz), ist wohl klar, wer den Zuschlag bekommen wird.


    Und was die Ausschreibung des Rettungsdienstes angeht ... ich denke, jeder Träger des Rettungsdienstes hat das Recht und in Teilen auch die Pflich dafür zu sorgen, dass der qualitativ beste und trotzdem kostengünstigste Anbieter am Arbeiten ist ... und wenn es dadurch zu Verschiebungen oder neuen Arbeitgebern kommt, dann mag das zwar sehr ärgerlich sein, aber das Problem haben viele andere Arbeitnehmer in der Industrie auch ...


    Vier Kleinigkeiten noch zu der verlinkten Seite:

    • es fehlt das Impressum,
    • das Startbild ist nicht sichtbar,
    • der Download des Funkspruches ist illegal, sollte daher also nicht mehr auf die HP gesetzt werden,
    • das Gästebuch bedarf dringend einer Säuberung

    Viele Grüße
    Tobias

  • Wenns so kommt, wird dies auch eine Zertifizierung m. E. nicht unbedingt verhindern können, denn dabei muss auch die jeweils geltende Gesetzeslage mit berücksichtigt werden.
    Und wenn die ersten Kostenträger mit Abschlägen drohen, weil der KTW gegenüber den gesetzlichen Vorgaben zu gut, sprich mit 2 Helfern besetzt ist, wird es genug Betreiber geben, die sich diesem Druck beugen.
    Wollen wir hoffen, dass die HiOrgs und privaten Betreiber die Politiker noch rechtzeitig vom Schwachsinn einer solchen Regelung überzeugen können.


  • Ich habe mit der Seite nix zu tun (Nur für den Fall, dass das ein gutgemeinter Hinweis an mich sein sollte).


    Zitat

    Wenns so kommt, wird dies auch eine Zertifizierung m. E. nicht unbedingt verhindern können, denn dabei muss auch die jeweils geltende Gesetzeslage mit berücksichtigt werden.
    Und wenn die ersten Kostenträger mit Abschlägen drohen, weil der KTW gegenüber den gesetzlichen Vorgaben zu gut, sprich mit 2 Helfern besetzt ist, wird es genug Betreiber geben, die sich diesem Druck beugen.


    Die Zertifizierung an sich sicherlich nicht.
    In einem Qualitätsmanagementsystem werden bestimmte Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter gestellt, die grundsätzlich natürlich nur den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen müssen. Diese Mindestanforderungen können jedoch von übergeordneten Instanzen hochgeschraubt werden (Träger des RD). Zum Beispiel schreibt die Stadt Hannover (BF) vor, auf einem RTW mindestens einen RA einzusetzen. Innerhalb des zertifizierten QMS muss nachgewiesen werden, dass dieser Anforderung ständig nachgekommen wird. Sollten das die Kostenträger nicht mehr bezahlen wollen, müssen sie sich zunächst mit der Stadt als Träger auseinandersetzen. Und diese ist natürlich auf Qualiät in "ihrem" RD aus und wird darum kämpfen, auch weiterhin mindestens einen RA auf dem RTW sitzen zu haben.
    Es ist also sozusagen ein Schutzwall errichtet.
    Analog erhoffe ich mir soetwas auch hinsichtlich des "KTW-Problems".

  • Zitat

    Original von Kreuzritter
    In einem Qualitätsmanagementsystem werden bestimmte Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter gestellt, die grundsätzlich natürlich nur den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen müssen. Diese Mindestanforderungen können jedoch von übergeordneten Instanzen hochgeschraubt werden (Träger des RD).


    Selbstverständlich kann der Träger des Rettungsdienstes (also im Normalfall der Kreis) die Anforderungen über das Gesetz stellen ... und in vielen Bereichen wird das auch mit "Kleinigkeiten" gemacht.


    Nur ist diese eigenständige Entscheidung dann gefährdet, wenn die Krankenkassen sich auf die Gesetzeslage berufen und sagen, "das zahlen wir nicht" ...


    Eine HiOrg kann sicherlich bestimmte Dinge eine gewisse Zeit aus eigener Tasche bezahlen, aber ein kommunaler Rettungsdienst kann das halt nicht. Und dann wird ganz schnell auch die entsprechende Vorgabe gekippt werden ...


    Darauf zu hoffen, dass der Träger des Rettungssdienstes die zusätzlichen Kosten übernimmt halte ich in Zeiten chronisch leerer Kassen für recht mutig ...


    Sein wir doch mal ganz ehrlich ... setzt Niedersachsen dieses Gesetz wirklich um, dann wird es keine 5 Jahre dauern, und alle RD-Bereiche fahren so die Krankentransporte ... LEIDER


    Viele Grüße
    Tobias

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