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Niedersachsen: Eine Person auf dem KTW reicht 5-07-07, 10:52 Uhr
Novellierung des Rettungsdienstgesetzes
Wenn die Novellierung des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes nach dem derzeitigen Entwurf umgesetzt wird, ist es Krankentransportunternehmen ab dem 1. Oktober 2007 möglich, nur noch eine Person bei Krankentransporten einzusetzen.
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https://www.skverlag.de/index.…&backPID=174&tt_news=1191
Quellenangabe: SK Verlag
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Sagts mal gehts eigentlich noch?????