DBS/DBW 2000 auf Fl. Harburg 41/67

  • das kann man, glaube ich, so pauschal nicht sagen.


    Schliesslich kennt man das Verkehrssicherungskonzept der Wehr nicht.


    Vielleicht wird das Fahrzeug gar nicht zur Verkehrslenkung eingesetzt ? Vielleicht gibt es ein Fahrzeug mit einer besseren Anlage zu diesem Zweck ?


    Vielleicht stehen noch richtungsweisende Posten zur Verfügung, Anhänger, Leitkegel, Blinklämpchen etc. die den VK unmissverständlich führen sodass ein Triblitz am Fahrzeug nicht unbedingt zur Richtungsweisung nötig ist.


    Hier könnte das Gelblicht einfach nur dazu dienen die Aufmerksamkeit zu erhöhen damit der VK auch auf die anderen richtungsweisenden Elemente achtet.


    Denn wer schon von weitem seiht wo er langfahren soll (triblitz) der verringert die Geschwindigkeit kaum, gar nicht oder spät.
    Wenn man ihn allerdings bis zu Letzt im Unklaren lässt wo er langfahren soll (mittels Einweiser, Leitkegel etc.) dann nähert er sich der Stelle auch unwillkürlich lansgam und vorsichtig an.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Na ja... kann man sich auch hinreden, zumal nach § 38 (2) das blaue Blinklicht allein lediglich "nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen" benutzt wird...

  • Da wir als Feuerwehr sowieso keine Verkehrsregelung machen dürfen sondern nur Straßen sperren und sich das Fahrzeug ja auch nicht alleine auf der Straße befindet ( Leitkegel, Blitzer, FW Mann mit Kelle :bluelight: :abwink:) bin ich der Meinung das das "Wilde Blitzen" mehr Aufmerksamkeit Verschaft wenn sich ein Auto nähert wie der Tri Blitz......keine Frage ich will hir nicht sagen das der Tri-Blitz nichts bringt, ganz im gegenteil, aber diese lösung auf dem Fahrzeug hat die gleiche wirkung. Zum Preislichen unterschied kann ich nichts sagen, Ich weis nicht ob wir ihn evtl. billiger bekommen haben oder so, aber irgendwas werden sich unser führung und unsere Gerätewarte dabei gedacht haben.....

  • klar, man kann sich auch alles so hinreden dass das, was sich andere überlegt haben, totaler Quatsch ist.


    Wer für anders lautende Argumente nicht zugänglich ist sollte bei einer Diskussion lieber zu Hause bleiben :)

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  • Alter Schwede, AcidBoy. Glaub doch nun mal ein paar Leuten und akzeptiere die Tatsache, dass ihr aus preislicher Sicht (ohne zu wissen, was ihr bezahlt habt) 100%ig einen dummen Schnitt gemacht habt. Klick mal in der Galerie auf den Sigtech-Werbebanner und schaue Dir den Preis für eine 8-Leuchten-Heckwarnanlage in gelb inkl. Steuergerät an, da kommst Du auf bummelig 280 Euronen. zuzüglich der RKL von Wolfgang, mit 97 Euro gut dimensioniert, bist Du bei beidem unter 400 Euro.


    Kannst du mir mal sagen, wo Du den Balken inkl. Deiner Heckblitzer für 400 Euro herbekommst? Ich kaufe sofort...

  • Zitat

    Original von Acidboy
    Dahinter immer noch ein FW Mann mit Kelle und die Straße ist auch noch mit Blitzern versehen.


    Da stehen wir aber schon wieder auf sumpfigem Gefilde ;) Den ab wann ist es eine Straßensperrung und wann eine Verkehrsleitung die sich ja zwangsläufig aus einer Sperrung ergibt und in beiden Fällen den selben Umstand erfüllt einen Eingriff in den Straßenverkehr :P


    Seis drum. Ob wildes geblitze sinniger ist als ein HWS wie es üblicherweise verwendet wird lässt sich wohl ohne langwierige Studie nicht feststellen. Wenn es denn tatsächlich so ist, was ich mir allerdings kaum glauben kann, das die Wehr das Fahrzeug aus Eigenmitteln in Form von Spenden oder Mitgliedseinlagen beschafft hat kann sie damit treiben was sie möchte. Da hieran allerdings doch erhebliche Zweifel bestehen bleibt bei mir abschliessend Magenverstimmungen ob des verpulverten Geldes.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Also die erste und wichtigste Frage ist doch ob an einem Feuerwehrfahrzeug überhaupt gelbe RKL montiert werden dürfen.
    Ich glaube nicht! Auch für eine Gelbe RKL benötigt man eine Sondergenehmigung. Deswegen haben Fahrzeuge normal nur eine Heckwarneinrichtungen, die wie schon der Name erklärt nur in eine Richtung (nach hinten) warnen!


    Eine Heckwarneinrichtung darf auch nur mit angezogener Feststellbremse funktionieren. Folglich kann und darf kein Umzug mit eingeschalteter Heckwarneinrichtung begleitet werden.


    Auch blaue RKL die am Heck montiert sind dürfen eigentlich nur zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet werden, deshalb muss eine heckseitige blaue RKL auch immer getrennt vom vorderen Blaulicht eingeschaltet werden können.

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    Alle rennen raus, wir rennen rein 112!!!

  • Auszug aus der § 52 StVZO zum Thema gelbe RKL:


    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein


    Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,


    Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,


    Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,


    Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


    Folglich dürfte der Balken gar nicht montiert sein da ein Feuerwehrfahrzeug hier nicht aufgelistet ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von 1/23-1 ()

  • darf sich denn nicht jeder Hinz und Kunz ein Gelblicht aufs Dach pappen um stationär z.b. vor einer Unfallstelle zu warnen ?



    STVO §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

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    Einmal editiert, zuletzt von kellern ()

  • jezt wirds kompliziert (für mich):


    Im Prinzip hast du recht: laut STVO Straßenverkehrs-Ordnung ist das richtig.


    Mein Post war aber aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hier wird wohl festgelegt welches Fahrzeug was drauf haben darf, in der STVO nur ob es generell erlaubt ist.

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  • Zitat

    Original von kellern
    darf sich denn nicht jeder Hinz und Kunz ein Gelblicht aufs Dach pappen um stationär z.b. vor einer Unfallstelle zu warnen ?


    Das ist richtig so das Gelblicht denn eine Zulassung hat, was hier sicherlich der Fall ist. Bleibt letzlich immer noch die Frage nach dem warum der Form und Art wegen. Nicht vergessen darf man das wir ja alle auch blaues Licht auf dem Dach haben für solche Zwecke.

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  • jau, danke.


    Meine Frage war allerdings eine nett formulierte Feststellung da die Behauptung aufkam, dass der Balken gar nicht auf dem Fahrzeug installiert werden dürfte.


    Dagegen meinte ich dann dass ich das genauso gut dürfte :)



    Sinn und Zweck erklärt sich damit aber noch lange nicht :zwinker:

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  • Naja eine wirkliche Behauptung wars ja nicht nur eine Schlußfolgerung.


    In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung steht ja genau welche Fahrzeuge (Müllabfuhr, Baufahrzeuge, siehe oben) gelbe Blinklichter haben dürfen und da steht nix von Feuerwehrfahrzeugen.


    Es gibt wohl im Gesetzestext nochmals Unterschiede zwischen festmontierten gelben Blinklichter und solchen wo bei Unfällen im Straßenverkehr der Privat-Pkw abgesichert werden darf.

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  • Also generell darf an jedes Fahrzeug eine gelbe Kennleuchte dran wenn diese für das Fahrzeug zugelassen wird bei entsp. Verwendung des Fahrzeugs. Bei einem Einsatzfahrzeug dürfte es da keine Probleme geben wobei an sich unnötig da hier ja eben das blaue Rundumlicht schon die Warnfunktion zu genüge ausfüllt.


    Als Privatperson darf man im Stand speziell zugelassene Leuchten verwenden z.b. von Hänsch das Effekta-Programm das nach §53a Abs.3 StVZO zugelassen ist.


    Wobei man halt immer wieder betonen muß das blaues Rundumlicht den selben Zweck erfüllt an einem Einsatzfahrzeug wie gelbes nämlich u.a. die Warnung vor/an einer Einsatzstelle.

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  • Wenn das Fahrzeug Heckabsicherung ist, dann würde ich niemals noch einen Kameraden dahinter platzieren. Lieber ein Fahrzeug Schrott als einen Kameraden verloren.



    Ich persönlich finde das mit dem gelben Balken garnicht sooo schlecht, ein Triblitz wäre evtl. wirklich besser.
    Ich bin bei verschiedenen blitzenden Farben eher aufmerksam als wie nur Blau oder Gelb.
    Bei den meisten FFWs gibts doch genug "arbeitende" Kameraden, warum diese nichtmal nach einer kleinen SPende Fragen.
    Wenn man so eine Anschaffung auf 20 Mann verteilt ist der Kostenfaktor nichtmehr so riesig.

  • Erstmal kann ich Pamp zustimmen: Niemals - erst recht nicht auf Bundes-, Landesstrassen oder Autobahnen - Kameraden zur Absicherung abstellen. Folgende Präsentation erhielt ich mal per Mail. Es WAR einmal ein RW1 und Verkehrsleitanhänger der FF Senden (BAY).


    Zur PPS-Datei...


    Dann:
    Jeder darf eine RKL auf seinem Fahrzeug platzieren, sofern das Fahrzeug steht und zur Absicherung genutzt wird. Festmontierte, gelbe RKL benötigen eine spezielle Kennzeichnung des Fahrzeuges mit rot-weiß-schrafierten, retroreflektierenden Klebefolhien an den Ecken das Fahrzeuges.


    Blaue Kennleuchten dürfen sowieso nur von entsprechenden Institutionen genutzt werden.

  • Der Link geht leider nicht.



    Die Klebefolien müssen aber soweit ich weiss eingetragen werden.
    Da gab es irgendwann mal eine Änderung der StVZo

  • Also, melde ich mich noch mal zu Wort....


    Pamp u. 14/44/4


    Aus meiner erfahrung, wenn kein Kamerad zur Absicherung da steht wird das Fahrzeug umfahren und trotzdem in den Abgesperten breich gefahren.....schon mehr mals erlebt....die Vehkehrsteilnehmer nehmen dafür auch den Umweg über denn Fahradweg in kauf :-aua
    Dieser Kamarad soll sich ja auch nicht direkt auf der Straße befinden sonder am Straßen Rand mit der Kelle Klar machen was fakt ist.... das Fahrzeug weißt mit der Blauen RKL und dem Gelben Balken nur auf eine gefahren stelle hin.....


    Es giebt noch mehr Fahrzeuge mit Gelber RKL


    z.B. http://galerie.bos-fahrzeuge.i…?image_id=25878&l=deutsch ( Ist zwar nur ein JF Fahrzeug aber ich denke das die Kameraden es auch als nachrücke Fahrzeug verwenden und dann diesen Balken einsetzen um auf sich aufmerksam zu machen....Es ist mir klar das das MTW aus HH keine Blaue RKL hat weil es in HH Ofiziel ja keine MTW´s giebt.)


    Noch zwei beispiele aus HH......sind zwar Technik Fahrzeuge aber doch der BF angegliedert


    http://galerie.bos-fahrzeuge.i…b621d73051fd1ec&l=deutsch


    http://galerie.bos-fahrzeuge.i…p?image_id=3417&l=deutsch


    ......wenn ich so mitbekomme wie sich alle drüber aufregen das der Balken doch so viel Geld kostet kann ich ja nur immer wieder betonnen das der ja auch aus eigenertasche Bezahlt worden ist, und somit den Steuerzahler kein Cennt gekostet hat.
    Wenn ich da HH noch mal als beispiel nehmen darf, die Haben jetzt an der Wache beim Elbtunnel ein ABSCHLEPWAGEN mit blaulicht etc. ....
    Denke mal das man diese Anschaffung eher Verurteilen kann da diese ja denn Steuerzahler was gekostet hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Acidboy ()

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