Schiebleiter versus LF 8/6

  • Hallo Forumland,


    in der letzten Zeit lese ich hier vermehrt, dass Schiebleitern nicht im Zusammenhang zum LF 8/6 genannt werden sollen. Bestes Beispiel ist folgendes Bild:


    http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=25355


    Nochmal für alle:
    Eine Schiebleiter ist nach DIN EN 14 530 Teil 5 ein Ausrüstungsgegenstand der "zusätzlichen, feuerwehrtechnischen Beladung" und daher sehr wohl auf einem 8/6 möglich gewesen. Das gleiche gilt übrigens auch für den Nachfahren des 8/6, dem LF 10/6. Also sollten sich hier einige User von dem Gedanken lösen, dass ein 8/6 (10/6) nicht mit Schiebleitern durch die Gegend fährt.


    Daher ist zu überdenken, ob der Post im Ersatz und Korrekturformular von Mathias wirklich bearbeitet werden sollte. Ich finde ihn, so wie derzeit geschrieben ist, schon okay.


    Beste Grüße aus Hamburg

  • Ich finde das schon in Ordnung so. Wie du schreibst, gehört die Schiebleiter zur zusätzlichen Ausstattung. Das bedeutet für mich, daß es im gewissen Maße eine Besonderheit ist, wenn vorhanden, und damit auch erwähnt werden sollte. Und wenn sie nicht vorhanden ist, ist das eben der "Normalzustand", was nicht gesondert erwähnt wird - so, wie es Mathias ja auch schreiben wollte, aber sich vertan hat.

    Gruß,
    OlafW
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