Frontblitzer AUF Motorhauben

  • Hallo Forumland,


    ich sehe immer häufiger Fahrzeuge, insbesondere RTW, deren Frontblitzer AUF der Motorhaube montiert sind. Erstens zweifel ich an, dass die Sichtbarkeit sich deutlich verbessert.


    Zweitens, wir sprachen beim Hyundai-NEF darüber, glaube ich nicht, dass diese Frontblitzer bei einer Kollision mit einem Radfahrer/Fußgänger unheimlich gut sind.


    Drittens finde ich, dass die Dinger bescheuert ausehen.


    Wie ist Eure Meinung?

  • Hi,


    ja, sieht bescheuert aus. Ob die Dinger beim Unfall mit Fussgängern jedoch sehr relevant sind? Recht stabil sind sie ja wohl nicht, d.h. bei einem Anprall werden sie vermutlich abgerissen.


    Der Grund für die Montage dürfte die Mindesthöhe sein, mit der Frontblitzer verbaut sein müssen (IMHO lt. StVZO so um die 100cm). Da ist es bei vielen Fahrzeugen eben nicht möglich, diese im Frontgrill unterzubringen. Rein "optisch" würde es auch keinen Sinn machen, die Frontblitzer tief zu montieren, denn sie sollen ja dem vorrausfahrendem Auto "reinleuchten".


    Gruß


    Erich

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Also soweit ich meine zu wissen, darf auf der Motorhaube nichts festes montiert sein. Aus genau diesem grund sind die Sterne eines Autoherstellers auch federnd eingebaut, damit sie nachgeben und auch die nette Frau auf sehr teuren Fahrzeugen ist glaube ich so ähnlich montiert.
    Neben einer indesthöhe dürfte es aber auch eine maximalhöhe geben (kenne aber jetzt nicht so die genauen Maße). Aber auf der Haube z.B. eines vario sieht es nicht nur besch.... aus, sondern fällt garantiert schon wegen des festen Anbaus in die Kategorie "nicht zulässig".


    Zudem frage ich mich, wen man in der Höhe (etwa 1,30m) noch warnen will? da fallen mir jetzt nur Kleintransporter wie T4/5 oder Sprinter ein, denn die meisten PKW haben in der Höhe wo die Haube vom Vario anfängt ihr Dach.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Na ja ...


    hauptsächlich sind die Blitzer auf der Motorhaube bei einem Rettungsdienst aus Mittelhessen zu finden.


    Klar, wenn die Blitzer höher montiert sind, sind sie vieleicht direkt im Rückspiegel zu finden, allerdings macht ja auch der Lichtschein schon eine entsprechende Warnwirkung.


    Und, dass das bescheuert aussieht, darüber muss man wohl nicht streiten ;)


    Viele Grüße
    Tobias

  • Mindesthöhe ? Die StVZO lässt sich darüber aber nicht aus.


    Zulässig ist die Montage auf jeden Fall. Es gibt auch verschiedene An- und Aufbauvarianten von verschiedenen Herstellern die speziell für die Montage auf der Motorhaube hergestellt, geprüft und zugelassen sind. In anderen Ländern sieht man das wesentlich öfters z.b. Frankreich, Spanien. In Ba-Wü bei der Polizei weit verbreitet in verschiedenen Versionen.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    Mindesthöhe ? Die StVZO lässt sich darüber aber nicht aus.


    Zulässig ist die Montage auf jeden Fall. Es gibt auch verschiedene An- und Aufbauvarianten von verschiedenen Herstellern die speziell für die Montage auf der Motorhaube hergestellt, geprüft und zugelassen sind. In anderen Ländern sieht man das wesentlich öfters z.b. Frankreich, Spanien. In Ba-Wü bei der Polizei weit verbreitet in verschiedenen Versionen.


    Das steht auch nicht in der STVZO, da gibt es Anbauvorschriften in Anhängen.... weiß jetzt auch nicht genau wo, wie das steht, aber in jedem Anbauteil sind diese auch abgedruckt.
    Und ob das dann zulässig ist, ist eher spekulativ. Glaube sowas erst, wenn ichs gelesen habe.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Die Anbauhöhen z.b. von Hella, Hänsch und Co sind aber keine Vorschriften sondern Empfehlungen ! In den Zulassungsunterlagen steht von einer Einbauhöhe nichts. Und zugelassene Aufbauten sind völlig unspekulativ sondern ne einfache Tatsache. Es sei denn die brutzeln da einfach aus Spaß eine Zulassung dran ;)

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  • ALso ich will mich hier nicht streiten und mir kann es auch egal sein wer was wie wo dranschraubt. Spätestens der pfiffige Prüfer wird dann schnell nen Strich durch machen.


    Will hier nix unterstellen, aber noch lange nicht jeder der was verkauft kennt sich auch mit allen dazugehörigen Paragraphen und Vorschriften aus. Sorry aber habe schon genug Praxiserlebnisse in diese Richtung gehabt (selbst viele TÜV-Prüfer wissen nichts oder nicht viel von dem was sie da prüfen. Erlebe das jedes Jahr wenn unsere SoSi-Fahrzeuge zur HU müssen, fast alle prüfer wissen nun nicht ob 1 oder 2 Jahre, obwohl es dazu Paragraphen und Vorschriften gibt.)


    Und es gibt zu jedem zugelassenen Bauteil für Kfz eine Anbauvorschrift, ob ihr es jetzt glaubt oder nicht. Das was in den Anbauanleitungen steht ist i.d.R. ein Abdruck dieser Vorschriften. Sollte ich die entsprechenden Paragraphen gefunden haben, werde ich es euch wissen lassen. Ich weiß nur so viel, daß wir in meiner Ausbildung zum Kfz-Schlosser dieses Thema durchgenommen haben.

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  • Wie du schon sagst Prüfer wissen nicht alles und wären auch die letzten auf die ich mich verlassen würde bei so etwas. Es ist auch richtig das bei den Leuchten Regeln eingehalten werden müssen im Sinne von Abstrahlrichtung usw.. aber eben nicht der Einbauhöhe und darum geht es hier. Und eine zugelassene Montagekonsole für Frontblitzer auf Motorhauben sind eben (schon seitens der Zulassung) in der Einbauhöhe rein bauartbedingt schon relativ festgelegt ;)

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  • Schön, du wolltest einen gesetzestext, hier bekommst du ihn. Vielleicht glaubst du mir jetzt, daß es nicht egal ist, wo die Dinger drankommen.


    Schau mal hier


    Die ersten Seiten kannst du überspringen, da gehts nur um die Zulassung einer Leuchte. Ab Seite 19 ist das "Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht an Fahrzeugen nach §52 STVZO"
    Auf Seite 21 unter Punkt 3. sind die Frontblitzer behandelt. Unter Punkt 3.3.2 geht es um die Anbauhöhe.
    Nur mal grob ne Hausnummer: "min. 800 mm und max. 1200 mm über der Fahrbahn. Jedoch, wenn die Form des Fahrzeugaufbaus die Einhaltung der Anbauhöhe von 800 mm nicht zulässt mindestens 650mm, bzw. von 1200 mm nicht zulässt maximal 1400 mm".


    Das heisst soviel wenn du bis 1200mm die Dinger anbringen kannst, dann dürfen die nicht höher angebracht werden.


    Man darf nie vergessen: In Deutschland ist alles geregelt! (Sogar die Größe von Kreuzen auf einem Leichenwagen habe ich gehört ist geregelt.

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  • Hmm ...


    ich denke der Höhenbereich von 650 bis 1400 mm deckt schon fast alle Fahrzeugtypen ab, einzeig bei PKW bin ich mir da derzeit nicht sicher. aber ich werde mal an meinem Auto nachmessen, wenn ich da nachher Lust zu habe ;)


    Und nein, der hat keine Flitzer fest eingebaut ... auch wenn das manchmal wünschenswert wäre ...


    Übrigens, ich erinnere mich an einenzivilen Videowagen der Polizei Schleswig-Holstein, der hatte die Blitzer da montiert, wo der serienmäßige Opel Omega die Nebelscheinwerfer hatte ...


    Viele Grüße
    Tobias


    PS: Und nun streitet Euch nicht, und seid froh, wenn die Prüfer alles durchwinken, nur weil es nen Blaulichtauto ist ;)

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Das heisst soviel wenn du bis 1200mm die Dinger anbringen kannst, dann dürfen die nicht höher angebracht werden.


    Man darf nie vergessen: In Deutschland ist alles geregelt! (Sogar die Größe von Kreuzen auf einem Leichenwagen habe ich gehört ist geregelt.


    Negativ. Das ist genau der in den Gesetzestext eingeflossene Vorschlag von KBE und AKE. Das ist aber eine Richtlinie die man durch eine schlichte Genehmigung der zuständigen Behörde in die Tonne treten kann. Daher kannst du, mit entsprechender Genehmigung (die eine BOS ohne Umstände bekommt in 99,9% der Fällen) die Dinger auch auf dem Dach verbauen wenn dir danach ist. Oder eben wie hier geschehen auf der Motorhaube ;) Das liegt auch daran das die Behörden technische Innovationen schneller umsetzen wie die Gesetztestexte angepasst werden. Darum gibts auch zugelassene Leuchten die nach dem Gesetz eigentlich gar nicht eingesetzt werden dürften wenn man nach den Worten geht. Hier greift wieder der obige Punkt das in den Fällen nahezu ausnahmslos Genehmigungen durch die zuständige Behörden erteilt werden.

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  • @ t_voss:
    Ich will mich nicht streiten, sondern nur auf die Gesetzeslage aufmerksam machen. Will hier ja auch niemanden bevormunden. Was andere machen, müssen sie selber wissen, ich brauch deren Knöllchen ja nicht bezahlen ;-). Möchte nur darauf hinweisen, daß man nicht so ohne weiteres drauf losschrauben darf. Solange nix passiert, juckts ja auch keinen, aber wehe wenn. Nur mal am Rande: Bei sowas erlischt ziemlich schnell die BE und damit auch der Versicherungsschutz!


    Es gibt nunmal diese Vorschriften, auch wenn man mir nicht glauben will und es besser zu wissen scheint.
    Und es geht ja auch nicht um eine Ausnahmegenehmigung sondern um den normalen Anbau.
    Und (zumindest unsere Bez.-reg.) geht mit Ausnahmegenehmigungen äußerst sparsam um. Selbst sinnvolle Sachen (wie z.B. Frontblitzer) wurden meines Wissens nie genehmigt, bis sie denn offiziell eine Typgenehmigung hatten.


    So und jetzt gehen wir ein Bier trinken und rauchen ne Friedenspfeife ;-))

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  • Um zunächst etwas zu der Ausgangsfrage zu sagen:
    Von Frontlbitzern auf der Motorhaube halte ich absolut gar nichts!
    Als erstes Spricht der Fußgängerschutz dagegen und als zweites (subjektives) finde ich es total hässlich.


    Das Schriftstück "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhänger" von TÜV, DEKRA und div. anderen Einrichtungen mit Stand vom 07.04.03 schreibt folgendes:
    - maximale Höhe: 1200 mm
    - ninimale Höhe: 800 mm (650 mm, wenn Fzg-Aufbau 800 mm nicht zulässt)


    Und dann noch der immer wieder erlebte Faktor: 3 TÜV-Prüfer = 5 Meinungen.

    Wer alles gibt wird alles kriegen - was ja eigentlich Blödsinn ist: Man könnte auch gleich alles behalten!

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