• Ich weiß ja nicht ob ich was verpasst hab, aber ich dachte eigentlich, dass das gültige FRN-Schema so aussieht: Florian XY 40-01


    So hab ich auch alle meine Bilder in letzter Zeit reingestellt. Jetzt hab ich aber gerade aber festgestellt, dass der FRN bei den meisten Bildern wieder auf das Schema Florian XY 40/01 geändert wurde.


    Deshalb meine Frage: unter welchem Schema soll ich die Fotos in Zukunft reinstellen?


    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von Thomas Dotzler
    Deshalb meine Frage: unter welchem Schema soll ich die Fotos in Zukunft reinstellen?


    Das ist ne gute Frage..

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Bayern macht es uns (gemeinsam mit einigen anderen Ländern) nicht gerade einfach, da dort ja jedes Dorf seinen eigenen FRN hat.


    Der Logik folgend, müsste es Florian XY 40 oder Florian XY 40-01 heißen.


    40 für den Fahrzeugtyp und 01 für die laufende Nummer.


    Alles andere ergibt keinen Sinn.


    K.

    (Die Signatur hat sich verlaufen.)

  • Als fernmeldetechnisch praktisch bildbarer Mensch habe ich es mit den FRN bisher so verstanden:


    Leitsätze:


    1. Die Kennzahlen (Organisation, Kreis/Ort, Fahrzeugtyp) werden mit Schrägstrich ( / ) voneinander getrennt.


    2. Mit Bindestrich ( - ) wird ausschließlich eine eventuelle Ordnungszahl (z.B. bei mehreren gleichartigen Fahrzeugen an einer Wache) vom gesamten übrigen FRN abgetrennt.


    Beispiele zu 1.): "Rotkreuz Irgendwo 02/83" (mehrere RW, an RW 2 nur 1 RTW) oder "Rotkreuz Janzweitwech 83" (nur eine RW mit nur einem RTW)


    Beispiele zu 2.): "Rotkreuz Nebenan 03/83-05" (mehrere RW, mind. 5 RTW an der RW 3) oder "Rotkreuz Dahinter 83-07" (nur eine RW, aber mind. 7 RTW)


    Landesspezifisch kann auch bei nur einem Fahrzeug an einer Wache die Ordnungszahl im FRN vorgeschrieben sein, was allerdings an der vorstehend beschriebenen FRN-Systematik und -Logik (in diesen Fällen FRN gemäß Beispiel 2) nichts ändert. Die hessische FRN-Regelung, bei der gerade im RD Ordnungszahlen eher selten vorkommen, lasse ich mal aussen vor. Unsere Hessen dürften bei ihrem recht einfachen System eh kaum Probleme mit den FRN haben...


    Sinngemäß gilt all das natürlich auch für HiOrg-Fahrzeuge, die nicht am öffentlichen Rettungsdienst teilnehmen (bei denen ersetze man "RW" durch "OV" oder ähnliches...), sowie für Fahrzeuge der Feuerwehren.


    Stimmt das so?

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Für Hamburg gibt es da natürlich wieder mal andere Regelungen :zwinker: Die Feuerwehr hat hier eh ihr eigenes System und bei den HiOrgs werden die Wachen durchnummeriert und die Fahrzeugtypen über die folgende Ziffernfolge bestimmt.


    Die Wachnummerierung richtet sich dabei nach der HiOrg und dem Bezirk Hamburgs in dem sich die Wache befindet.


    Beispiel:


    22 ist die Rettungswache des ASB in Ottensen (Bezirk Altona, Bezirkskennziffer 2, Wache 2 nach zwei DRK-Wachen), die Fahrzeuge haben also alle einen FRN der mit "Sama Hamburg 22" beginnt (im Funk gesprochen wird meist lediglich die 22). Es folgt dann die Fahrzeugkennziffer:


    Bezeichnung
    01 Kreisbereitschaftsführer / Geschäftsführer o.ä.
    02 stv. Kreisbereitschaftsführer / stv. Geschäftsführer o.ä.
    03 bis 09 PKWs / Krafträder
    11 bis 19 KTWs vom Typ VW, Ford, DB flach
    21 bis 29 KTWs vom Typ DB hoch-lang oder vergleichbare
    31 bis 39 RTWs mit KTW-Besatzung (2 RS)
    41 bis 49 RTWs dem Gesetz nach besetzt
    51 bis 55 Notarztwagen (NAW)
    56 bis 58 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)
    59 Rettungshubschrauber (RTH)
    61 bis 64 KTWs des KatS (4 Tragen)
    65 bis 69 Arzt-Trupp-Kraftwagen (ATrKw)
    71 bis 79 MTWs, SGrKws
    81 bis 89 Sonder-KFZ z.B. BTW, LKW, RW usw.
    91 Einsatzleiter
    92 Einsatzführer (stv. Einsatzleiter)
    93 bis 98 mobile FuG des Fernmeldedienstes
    99 mobile Funkleitstellen (Einsatzleitungen)


    Um auf das o.g. Beispiel zurück zu kommen, wäre der erste RTW der RW Ottensen dann also der 22/41, der nächste der 22/42 usw.


    Aber ansonsten kann ich mich den Ausführungen meines Vorredners nur anschließen :-))

  • Hallo zusammen.


    Bei uns in Bayern ist das ganz klar geregelt... ;)


    Gruß Lars



    Edit durch Krankenwagenfahrer:

    Hallo Lars,


    ich habe den bayerischen Rufnamenkatalog mal entfernt, weil er auch die Ordnungszahlen durch Schrägstriche trennt und damit unser Problem eher verstärkt bzw. unsere User noch mehr verwirrt.


    Danke für Dein Verständnis.


    Grüße Mike

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