FRN Heros Hofheim 86/61 und Heros Hofheim 86/73

  • Seit wann hat den Hofheim eine Fgr Räumen? Laut THW hat Hofheim keine Fgr Räumen, nur eine Fachgruppe Elektroversorgen! Somit kann der Funkrufname definitive nicht Heros Hofheim 43/xx sein.

  • Nein. Schau mal beim THW rein was für FGR's der OV Hofheim hat. Der Hat nur eine Elektroversorgung! Der Kipper und der Teleskoplader sind ÖGA und können somit keinen Funkrufnamen einer Fachgruppe haben.

  • eine ÖGA-Transport ist keine Fgr R(B)!!!! nur weil ihr im OV die Funkrufnamen einfach so vergebt und euch nicht an die Funkrufnamenregelung haltet, kann man sich doch wenigstens hier daran halten.

  • wenn du meinst....


    wir vergeben die FRN nich einfach so. denn wir kennen die FRN-Regelung genauso wie du....


    selbst als öga ist die FRN Kennung 86/xx falsch da öga´s die zb:


    71 / 00*ÖGA THV (Nur von LB Dst zugeteilt!)
    72 / 00*ÖGA Höhenrettung -"-
    73 / 00*ÖGA Tauchen -"-
    74 / 00*ÖGA Schneefeldsprengen -"-
    75 / 00*ÖGA Deichverteidigung. -"-
    76 / 00*ÖGA ...-"-
    77 / 00*ÖGA ...-"-
    78 / 00*ÖGA ...-"-
    79 / 00*ÖGA ...-"-


    hat...

    Sascha Veit
    Helfer FGr E + SEG
    OV Hofheim
    GFB Frankfurt
    LV HeRpSl

    2 Mal editiert, zuletzt von Heros Hofheim 32/43 ()

  • ...sollte sich der Verantwortliche wohl mal melden. Hallo.


    Ich habe die FRN geändert, weil ich - genauso wie Martin - eine OV-eigene Fachgruppe nur dann als offizielle Fachgruppe ansehe, wenn sie auch vom Landesverband oder von der THW-Leitung dazu berufen wurde. Der Merlo-Lader wäre dann nicht mehr Euer OV-Eigentum, sondern ein dem Bund übereignetes STAN-Fahrzeug. Dies gilt auch für die vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge, wie Euerem Kipper - der gehört zwar dem Bund, ist aber kein STAN-Fahrzeug, sondern Eurem OV zur Nutzung überlassen. Dies bedeutet, daß für den Unterhalt ein Kostenträger im Umfeld Eures OV´s aufkommt.


    Ansonsten muß man "öGA" und "öGA" unterscheiden: die örtliche Gefahrenabwehr umfaßt in der Regel ALLE Fahrzeuge, die ein Ortsverband neben den STAN-Fahrzeugen vom Bund mit einem Aufgaben- und Kostenträger unterhält. Daneben gibt es jedoch auch die "offiziellen öGAs" - hier hat die THW-Leitung eine Sondergruppe anerkannt und ihr einen offiziellen Rang zugewiesen - dieses sind dann die öGAs mit den 70er Funkkennungen (Höhenrettung, Taucher etc.) - ich nehme an, in diesen Fällen werden auch die vom OV beschafften Gerätschaften vom Bund unterhalten.


    Das Funkrufnamenverzeichnis ist für mich keine Bibel - Hauptsache ist für mich, daß die Fahrzeuge existieren und den Einsatzwert des THW steigern. Deshalb wäre mir dieser Fall auch keinen Streit wert - wenn die Hofheimer THWler darauf bestehen, werde ich die FRN hier genauso verwenden, wie Ihr es im OV tut. Gerne würde ich die Änderung allerdings nicht vornehmen, weil dies sicherlich eine Menge an Fragen und Kommentaren hervorrufen wird - die Verwendung der FRN ist definitiv so nicht korrekt.

    *****

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