Bezeichnungen von Polizeifahrzeugen / Kombi

  • Hallo,


    vielleicht sollten wir uns mal auf etwas einheitlichkeit im Bezug auf die Bezeichnung von Polizeifahrzeugen, insbesondere Kombis wie diesem hier: http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=21337 in Abgrenzung zu den so genannten Halbgruppenkraftwagen einigen.


    Meines wissens werden diese Fahrzeuge normalerweise als "Kombi" bezeichnet. Ein Halbgruppenkraftwagen ist ein Fahrzeug welches Mannschaft und Gerät einer Halbgruppe aufnimmt, früher auf T4, heute Ford Transit. Kennzeichnendes Merkmal ist dabei, dass ein Halbgruppenkraftwagen über eine zweite Schiebetür auf der Beifahrerseite verfügt, damit die Mannschaft schneller auf- und absitzen kann.


    Bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liege, aber demnach wäre das oben gezeigte Fahrzeug doch wohl eher als Kombi zu bezeichnen als als Halbgruppenkraftwagen?

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    "Ein Psychopath ist jemand, der gerade herausgefunden hat was wirklich los ist."


    William S. Burroughs

    Einmal editiert, zuletzt von mott ()

  • Das mit der zweiten Schiebetür hab ich bislang auch so gehört und meine Fahrzeuge dieser Größenordnung daher meist als FuStW bezeichnet. Eine einheitliche Bezeichnung wäre prima...


    Für eine ähnliche Größe, den Sprinter ohne zweite Tür gibt es lt. polizeiautos.de dann wohl noch die Bezeichnung leMKW - leichter Mannschaftskraftwagen.


    Vielleicht kann ein User aus dem Kreis der grün-weißen bzw. nun silber-blauen Truppe da mal Aufklärung leisten?

  • Ich kann nur sagen, wie es hier ja nun in Hamburg ist. Da die Vitos als Ersatz für die Sharans beschafft worden sind, würde ich sie in Hamburg als FuStw klassifizieren. Als HGruKW sind eher die Sprinter-gößen mit zwei Sitzbänken zu sehen. Die Anzahl der Schiebetüren sind da eher irrelevant. Und LeMKW sind wohl eher im Bereich der Bereitschaftspolizei zu finden.

  • Hallo,


    grundsätzlich gibt es da im Bereich der Bereitschaftspolizei Bundeseinheitliche Bezeichnungen. Ein HGruKW wird da beispielsweise als KfZ 40a/1 bezeichnet. Leider kenne ich die dazu gehörigen "Standards" nicht, weiß beispielsweise nicht ob sich die Bezeichnung HGruKW wirklich zwingend an den zwei Schiebetüren oder den in Fahrtrichtung stehenden Sitzbänken fest machen kann.


    Aber nochmal speziell auf den Vito/Vivano bezogen glaube ich nicht, dass das vom Platzangebot mit dieser Bezeichnung übereinkommt ;)

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    William S. Burroughs

  • So, jetzt hab ich mal geguckt und die folgenden bundeseinheitlichen Bezeichnungen nach dem so genannten Ausstattungsnachweis-Bund gefunden:


    BP Anh 11 Autotransportanhänger
    BP Anh 20 Lastanhänger
    BP Anh 28 Bootsanhänger
    BP Anh LIMA Lichtmastanhänger
    BP KfZ 14/2 m Krad
    BP KfZ 20/1 l PKW
    BP KfZ 20/2 m PKW
    BP KfZ 21 PKW Kombi
    BP KfZ 21/n
    BP KfZ 21/San Arzt-PKW
    BP KfZ 23 gl PKW gl
    BP KfZ 24 PKW
    BP KfZ 30/1 LKW leicht
    BP KfZ 30/2 LKW mittel
    BP KfZ 30/2 gl LKW mittel gl
    BP KfZ 30/3 gl LKW schwer gl
    BP KfZ 31 Kombi
    BP KfZ 31/1 s Kombi Fahrschule
    BP KfZ 31 BA Bearbeitungskraftwagen
    BP KfZ 31 gl Kombi gl
    BP KfZ 32/1 SanGKW
    BP KfZ 33 RTW
    BP KfZ 33 gl RTW
    BP KfZ 38/2 gl LimaKW
    BP KfZ 40/1 GruKW
    BP KfZ 40/1 gl GruKW gl
    BP KfZ 40/3 s MKW
    BP KfZ 40a/1 HGruKW
    BP KfZ 43/2 gl GGKW
    BP KfZ 44/1n BeDoKW
    BP KfZ 45/2 gl Taucherbasiskraftwagen
    BP KfZ 45/3 gl Taucherdruckkammerfahrzeug
    BP KfZ 51/1 BefKW l
    BP KfZ 51/1 gl BefKW l gl
    BP KfZ 51/3 gl BefKW s gl
    BP KfZ 51a/1 BefKW l
    BP KfZ 56/2 WaWe 4000
    BP KfZ 56/2 gl WaWe 4000 gl
    BP KfZ 56/3 gl WaWe 9000 gl
    BP KfZ 60/1 KTW
    BP KfZ 60/1 gl KTW gl
    BP KfZ 62/2 KüKW
    BP KfZ 63/1 InstKW
    BP KfZ 63/1 gl InstKW
    BP KfZ 65/2 gl Zugmaschine m. Ladegerät
    BP KfZ 65 gl Zugmaschine
    BP KfZ 70/1 gl FeKW l
    BP KfZ 70/2 FeKW m
    BP KfZ 71/1 gl FeKW
    BP KfZ 71/2 gl FeKW
    BP KfZ 76/1 LuIKW
    BP KfZ 76/1 gl LuIKW
    BP KfZ 77/1 LauKW
    BP KfZ 77a/1 LauKW
    BP KfZ 77 gl LauKW
    BP KfZ 81/2 FuKW
    BP KfZ 81/2 gl FuKw
    BP KfZ 84/1 FuKW
    BP KfZ 84/1 gl FuKW
    BP KfZ 86/2 gl FuKW
    BP KfZ 92 SW 2
    BP KfZ 93 SW 3
    BP KfZ 94 SW 4


    Das BP davor kann man sich wegdenken, das kommt einfach aus meiner Tabelle. Die Fahrzeugbezeichnungen sind ebenso einheitlich wie teilweise verwirrend. Leider konte ich jetzt die vollständigen bezeichnungen nicht anhängen.


    Und: In der Frage nach der Unterscheidung Kombi / HGruKW bringt es uns auch erstmal nicht weiter. Wohl aber ein Blick in Beyermann 2005 "Die Einsatzfahrzeuge der hessischen Bereitschaftspolizei". Darin heißt es:"Die Halbgruppenkraftwagen haben auf der linken Seite eine zusätzliche Schiebetür, um ein schnelleres Auf- und Absitzen zu ermöglichen". Im gegensatz dazu haben alle in diesme Buch gezeigten Kombis (KfZ 31 bzw. KfZ 31gl) keine zweite Schiebetür. Ich gehe demnach davon aus, dass alle Fahrzeuge der Bereitschaftpolizei und des BGS bzw. der BP die zwei Schiebetüren haben KfZ 40a/1 - Halbgruppenkraftwagen sind und alle mit nur einer Tür KfZ 31 - l LKW Kombi.


    Das heißt IMHO aber nicht, dass nicht einzelne Länder sehr wohl HGruKW etwa aus Sprinter-Basis mit nur einer Tür beschafft haben können.


    Gruß, Matze

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    "Ein Psychopath ist jemand, der gerade herausgefunden hat was wirklich los ist."


    William S. Burroughs

    Einmal editiert, zuletzt von mott ()

  • Die Bezeichnung HGruKW findet i.d.R. bei den entsprechenden Gruppenwagen der Hundertschaften der Bereitschaftspolizeien der Länder, der BPol und bei den Fahrzeugen von Einsatz- und Alarmhundertschaften der Polizeidirektionen Anwendung, meist eben jene VW T3, VW T4 oder Ford Transit. Die Anzahl der Schiebetüren ist dabei aber wohl weniger erheblich, als die tatsächliche Nutzung für eine Halbgruppe. Es gibt auch Beispiele für HGruKW (aus Landesbeschaffungen), die lediglich über eine Schiebetüre verfügen: http://galerie.bos-fahrzeuge.i…tails.php?image_id=13596. Jedoch haben die vom Bund beschafften HGruKW m.W. tatsächlich alle zwei Schiebetüren...


    Der genannte Vito aus Hessen dürfte wohl als normaler FuStW im Einzeldienst/Revierfahrzeug eingesetzt werden und sollte demnach auch so bezeichnet werden (die Möglichkeit, dass auch dieses Fahrzeug ggf. für die Bildung eines Alarmzuges herangezogen werden könnte, bleibt mal außer acht...).

    Einmal editiert, zuletzt von KaMü ()

  • Die hessischen Vitos dürfte auch als FuStW eingeordnet werden. Das HmdIuS spricht von Mutlifunktionsfahrzeugen. Siehe auch [URL=http://www.hessen.de/irj/zentral_Internet?rid=zentral/zentral_Internet/nav/dea/dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65,08e7002a-204e-2cfc-76d9-48fc951cbc49,22222222-2222-2222-2222-222222222222,22222222-2222-2222-2222-222222222222,61a709f6-89c5-5401-e76c-d1505eb31b65.htm]hier[/URL].

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