ZitatOriginal von Wotsche112
und ich kann dir sagen, die Grenze des Machbaren liegt nicht beim zGG
Mir sind Fahrzeuge bekannt, die mehr als das das 1,5 fache des zGG auf die Waage brachten und damit Problemlos fuhren (Holztransporter z.B.) und mir sind aber auch Wechsellader bekannt, die bei etwa dem doppelten der max zuladung die Luftfederbälge hinten haben Platzen lassen...
Gerade beim Atego sind Schwachstellne in der Hinsicht die Kompaktlager an den Achsen und die vertragen viel...Mind. 30% überladung über längere Zeit hatten da Probleme verursacht (wenn die Tonnagen der Fahreraussagen stimmten)
Das ist ja alles schön und gut ... und es muss auch eine gewisse Sicher-
heitsreserve dabei sein. Aber dennoch ist und bleibt das, was für die
LEGALE Nutzung entscheidend ist, das im Schein eingetragene zGG.
Und nur weil das 1000 Mal gut gegangen ist, wirst auch Du jammern &
Heulen, wenn beim 1001. Mal Deine freundin, Deine Eltern oder meinet-
wegen auch nur Dein Auto von so einem LKW plattgemacht wurde.
Hört endlich auf, permanente und regelmäßige Überladungen bei Fahr-
zeugen zu bagatellisieren, egal ob es sich um einen 3,5Tonnen RTW
oder einen 40Tonnenb-Holzzug betrifft.
Das ist und bleibt illegal und der Fahrer sitzt bei einem Unfall immer mit
vor Gericht, denn er ist für die Sicherheit (und Beladung) seines Autos
verantwortlich.