ZitatAlles anzeigenGericht bestätig Hausrecht für Forenbetreiber
Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.
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Im Rahmen des nun vorliegenden Urteils hatte das Gericht unter anderem über die Aufteilung der Verfahrenskosten hinsichtlich des Forenausschlusses zu entscheiden. Diese habe der Beklagte zu tragen, da er "im Rechtsstreit unterlegen wäre".
Quelle und gesamter Artikel: Heise Online http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163
Nur zur allgemeinen Information. Dies betrifft die wenigen User die sich unter verschiedenen Usernamen anmelden und Galerie und Forum, trotz entsprechender Hinweise von Seiten des Teams, mutwillig mit kaum lesebaren Kommentaren füllen.