EVAG (Essener Verkehrs AG ) Turmdrehwagen

  • Details kann ich Dir net sagen, aber Turmdrehwagen haben was mit Straßenbahnen, sprich auch mit Oberleitungen und Strom zu tun und da ist im Falle eines Falles jeder Feuerwehrler und Retter sichder dankbar, wenn die schnell - also mit SoSi - an einer Unfallstelle sind...

  • Vergleichbare Fahrzeuge gibt es auch in Wuppertal und bsp. Leipzig. Haben Blaulicht da diese Fahrzeuge und natürich die Besatzungen die Oberleitungen der Strassenbahnen stromlos schalten, sowie mit Hebekissen zum eingleisen oder zur Bergung von unter den Strassenbahnen liegenden Personen gerufen werden.

  • diese Fahrzeuge sind auch in Frankfurt/Main mit Sosi-Anlagen ausgestattet um bei Betriebsstörungen schnell vor Ort zu sein. Nicht jedes "Problem" is ja automatisch gleich ein Fall für die BF.....

  • In Mannheim gibt es diese Fahrzeuge auch.


    Hb heute einen vor die Linse bekommen :) leider nicht so optimale Qualität, da das Fahrzeug gleich wieder weggefahren ist.


    Hab es mal hochgeladen

  • Hallo zusammen,


    Die Fahrzeuge fahren auch raus wenn ein Brandmelder einer U-Bahn station einläuft, da es Kräfte sind die sich im Gleisbereich auskennen , ggf. die Erdung vornemmen usw. Die sonstige Zeit sind diese Fahrzeuge mit Wartungsarbeiten beschäftigt , sie haben so eine ähnliche Funktion wie der Manager der DB, die haben schließlich auch Sondersignal.



    Gruss Firefighter Essen


    wenn Fragen auftauchen immer stellen!

  • Hallo


    in Berlin hat die BVG auch ein ähnliches Fahrzeug,ebenfalls mit einem Schörling-Aufbau.Wollte es letztens ablichten da fährt der mir doch davon :mist: hab es dann bloß von hinten und diese Woche wieder im Einsatz und wieder nur von hinten weil: ich auch im Einsatz :-)) bleibe aber dran und werd es dann hochladen

    :rolli: Krankerwagenfahrer


    :winktz: Grüße aus dem Speckgürtel der Hauptstadt

  • Nach §52 Abs.3 der StVZO dürfen Fahrzeuge des öffentlichen Personen-Nahverkehrs und die als Unfall-Hilfswagen im Fahrzeugschein beziffert sind, mit Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein. Dauraus resultiert aber noch nicht das diese Fahrzeuge auch Sonderrechte im Sinne von §35 StVO wahrnehmen dürfen. Sondern die Mißachtung der Verkehrsregeln darf nur im Verhältniss zum abwendbaren Schaden stehen, eine mögliche Strafverfolgung kann dann unter Berufung des rechtfertigenden Notstandes abgewiesen werden.
    MfG

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