Neues aus der Region Hannover

  • Die Stadt Laatzen hat für die Ortfeuerwehr Laatzen einen Rüstwagen ausgeschrieben.

    Nach dem ja im Februar 2024 weitere Mittel für die Beschaffung des LF 10 der Ortswehr Laatzen benötigt wurden, eine Preisteigeung um 160.000 € (zur Bedarfsplanung). von denen noch ca 90.000€ dann als überplanmäßige Ausgabe im Haushalt genehmigt wurden.

  • zu den Führungszügen Land (FüZ-L) gehören ein GW-IuK (auch Führungs- und Kommunikationskraftwagen (FüKomKW)genannt), ein Anhänger Führung und Lage (beide wie vom THW bekannt), ein MTW und ein GW-L2


    8 derartige Führungszüge werden im Land Niedersachsen verteilt. Zur Stationierung des 3. Führungszuges in Hannover ist mir nichts bekannt.

  • Standort soll erstmal FRW 5 sein. Wie das Platz mäßig passen soll, lasse ich mal dahingestellt.

    wer besetzt den Zug denn, die BF ? oder man will es am nächsten Wochenende gleich mal testen ...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Man soll sich ja nicht beschweren, wenn das Land mal Fahrzeuge für den KatS beschafft.

    Aber die Region Hannover ist doch schon mit Führungsfahrzeugen sehr gut ausgestattet und das Personal diese zu bedienen wächst ja auch nicht auf Bäumen.


    So richtig sehe ich den Sinn dadrin nicht?

  • Soweit ich das im Kopf habe, gab es seinerzeit ein Interessensbekundungverfahren. Und da haben eben viele Gebietskörperschaften dankend verzichtet. Daraus resultiert dann die Verteilung, die ja geografisch auch nicht so ganz gleichmäßig über Niedersachsen verteilt ist.

    Hintergründe dürften bei vielen eben genau fehlendes Personal und teilweise auch die Folgekosten sein.

  • So richtig sehe ich den Sinn dadrin nicht?

    ... es könnte wohl sein, dass sowohl die Region Hannover als auch die Landeshauptstadt Hannover zunächst dem land Niedersachsen 'keinen Bedarf" zurück gemeldet haben. Man sagt aber, das Land habe dennoch darauf gedrängt habe, dass auch der Bereich der PD Hannover einen Führungszug Kats. nehmen müsse. Verweigerung sei keine Option, auch wenn man eigene große Führungsmittel zur Verfügung hat.

    zunächst erscheint es dem Betrachter etwas ungewöhnlich, dass die Bereitschaft einen der 8 Führungszüge zu betreuen in Niedersachsen gar nicht so gross ist, wo es doch deutlich praktikable Ausstattung (wie das THW ja langjährig bewiesen hat) für 'umsonst' zu geben schien. Also muss die Sache wohl doch einen 'Haken' gehabt haben ;-). Und den gab es auch insofern, dass das Land 'hohe Ansprüche' an das vorzuhaltende Personal stellte. Vereinfacht gesagt, die 'betreuenden Gebietskörperschaften" sollten bereits ausgebildete Führungskräfte zur Verfügung haben, die aber an keiner anderen Stelle (in Ortsfeuerwehr oder Kreisfeuerwehr) bereits mit Führungsaufgaben betraut sind. - Wie man solche Kräfte überhaupt ausgebildet haben sollte (wenn man die Anforderungen bei der Lehrgangsbeschickung betrachtet), blieb lange Zeit offen. ;-). Das geforderte Führungspersonal ist übrigens auch der Hintergrund, warum sich meistens mehrere Gebietskörperschaften einen Führungszeug teilen. Zwischenzeitlich, als man sah, dass der Ansturm auf die Führungszüge entgegen der Erwartungen gar nicht so gross war, soll auch schon mal der Ansatz bestanden haben, dass sich vor allem Städte mit Berufsfeuerwehr engagieren müssten, weil da proportional mehr ausgebildete Führungskräfte vermutet wurden ;-).




    Ergänzend für diejenigen, denen die Verteilung der Führungszüge nicht so bekannt ist, hier ein Ausschnitt aus der Verlautbarung des NLBK

    Am 20. und 21. November haben Einsatzkräfte der übernehmenden Städte und Landkreise nach einer technischen Übergabe die "Führungszüge Land" (FüZ-L) übernommen.


    Die FüZ-L dienen als ergänzende Führungsausstattung bei Großschadenslagen auf operativ-taktischer Ebene, arbeiten also ähnlich wie eine TEL. Ein Führungszug besteht aus einem Mannschaftstransportwagen (MTW), einem Führungs- und Kommunikationskraftwagen (FüKomKW) mit einem Anhänger Führungs- und Lageraum (Anh. FüLa) und einem Gerätewagen Logistik (GW-L). Es kann ein FüZ-L alleine (Monobetrieb) betrieben werden. Es können aber auch vier Züge zusammengeschaltet werden (Vollbetrieb).


    Die Führungszüge werden ab sofort in folgenden Städten und Landkreisen stationiert:

    Zug 1: Stadt Wolfsburg und Stadt Braunschweig

    Zug 2: Stadt Salzgitter, Stadt Hildesheim und Stadt Göttingen

    Zug 3: Landeshauptstadt Hannover

    Zug 4: Stadt Wilhelmshaven, Stadt Osnabrück und Stadt Oldenburg

    Zug 5: NLBK Loy, Landkreise Oldenburg und Ammerland

    Zug 6: Landkreis Emsland

    Zug 7:Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg

    Zug 8: Landkreis Diepholz

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