Neues aus der Region Hannover

  • also nochmal:


    in § 35 STVO steht drin, wer Sonderrechte in Anspruch nehmen darf. Das sind die üblichen Verdächtigen.
    Dazu werden die Ufos nicht gezählt. Es sei denn, sie werden demnächst von der BF geschluckt :)


    in § 38 STVO gehts ums Wegerecht, eigentlich heisst es nicht "Wegerecht", sondern "Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht"
    und zusammen mit dem "Einsatzhorn" entsteht die Situation die wir "Wegerecht" nennen.


    Dort werden, im Gegensatz zum § 35, keine Organisationen namentlich aufgeführt.
    Es heisst lediglich "[...]wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten"


    so gesehen fallen -für mich- die Ufos schon drunter, denn wer sagt dass die schweren gesundheitlichen Schäden oder bedeutenden Sachwerte jetzt zu schützen sind ?


    Der Einsatz der Ufos schützt diese Güter in Zukunft, eben durch die Untersuchungen vor Ort und dem Einfliessen lassen in neue Technologien.


    Wenn es so wäre, müssten eigentlich auch Objektschützer bei einem Einbruchsalarm Wegerecht in Anspruch nehmen können.
    Dem ist aber nicht so, wie wir wissen.


    Wenn also § 35 und 38 nur in Kombination zu sehen sind, dann stehen den Ufos weder Wege- noch Sonderrechte zu.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Mit Sonder- und Wegerechten ist es doch wie in der Mathematik: jedes Quadrat ist ein Rechteck, aber nicht jedes Rechteck ist ein Quadrat. Kurz zurück zum Thema: nimmst Du Wegerechte in Anspruch, nimmst Du auch Sonderrechte in Anspruch (Du fährst z.B. über Rot, was Du normal nicht darfst). Anders herum hast Du aber nicht pauschal Wegerecht, wenn Du Sonderrechte in Anspruch nimmst (was hat Parken im Haltverbot mit Wegerechten zu tun?!).


    Nehme ich Wegerechte in Anspruch, so haben mir andere VT die Vorfahrt zu gewähren - sei es beim Einfahren in eine Kreuzung, einer Engstelle oder beim Überholen. Aber ich muss trotz alledem den §1 der StVO beachten: ich muss mich, wenn ich über Rot fahre, versichern, dass mich jeder sieht und ich gefahrlos passieren kann. Zur Not muss ich anhalten und warten, bis alle anderen VT gestoppt haben und mich passieren lassen. Ich muss meiner Sorgfaltspflicht nachkommen.

  • Dort werden, im Gegensatz zum § 35, keine Organisationen namentlich aufgeführt.

    Stimmt, da musst du dann in der StVZO § 52 schauen, wer sich ein blaues Licht aufs Dach packen darf. Du oder ich dürfen das nämlich nicht.
    Da sind die Vollzugsdienste, Feuerwehr, RD aber auch Hilfswagen der Verkehrsbetriebe aufgeführt, sowie nach Sondergenehmigung.

    Haste sowas schon mal beobachtet ?

    Nein.

    Das ist lebensfremd !

    Ja, liegt aber auch daran das praktisch alles was mit Blaulicht rumfährt, Sonderrechte und Wegerechte in Anspruch nehmen darf.
    Das einzige was mir in Hannover einfällt, was Wegerecht aber kein Sonderrecht hat wären, die Ufos, die sich da aber nicht dran gehalten haben. Die Hilfswagen der Üstra und manche Fahrzeuge von Enercity.



    Und mit vor der roten Ampel warten: ja so wäre das eigentlich. Nur bis auf einem Unfall in 1 von x überfahrenen Ampeln und dann noch einer Klage, wie hier, interessiert das keinen.

  • wer hier alles mit Blaulicht fahren darf:



    wieso dürfen Laborproben und Schnellschnitte mit Blaulicht+Horn durch die Straßen gefahren werden ?


    Ich sag mal; nur weil es für die Firma "Krankenhaus" unwirtschaftlich ist ein eigenes Labor /Pathologie vorzuhalten
    darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit diesen zusätzlichen Blaulichtfahrten belastet werden ?
    Da geht es weder um bedeutende Sachwerte noch darum JETZT Menschenleben zu retten, sondern vielleicht später,
    falls bei den Proben was auffälliges bei rum kommt.
    Dennoch rechtfertig es anscheinend das Blaulicht, wobei das vom §52 STVO m.M.n. nicht gedeckt ist da diese Fahrzeuge nicht
    "für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind"




    dagegen:
    DNA-Proben der Kripo werden auch ohne Blaulicht zum LKA gebracht,


    wohl in Kauf nehmend dass der damit möglicherweise zu überführende Verbrecher noch 1-2 Tage länger sein Unwesen treiben kann.
    Auch hier könnte man durch schnellere Ingewahrsamnahme des Täters weitere Taten verhindern, aber eben nicht jetzt, sondern in Zukunft. Dennoch rechtfertigt das offensichtlich kein Blaulicht.



    es gibt also ein Menge "Unregelmässigkeiten" in der Blaulichtwelt.

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    genau Einen !

  • es gibt also ein Menge "Unregelmässigkeiten" in der Blaulichtwelt.



    ...dazu zählen auch Blaulichtanfahrten im Hausnotruf oder Transporte von Blut- / Organen mit Blaulicht.


    Aber das interessiert niemanden, solange dabei nichts passiert.




    Nur die Ufos haben jetzt Pech, weil, mal lebensnah ausgedrückt, eine Autofahrerin gepennt hat und bei einem Blaulichtfahrzeug nicht so reagiert hat, wie man es von einem Autofahrer erwartet.
    Die Autofahrerin wird sicher nicht in Kenntnis der nun festgestellten Rechtslage in das Ufo-Fahrzeug gefahren sein !


    --------


    und deswegen sehe ich das Urteil auch etwas als Gefahr an:


    was wenn sich minderbemittelte Verkehrsteilnehmer jetzt denken:
    "Blaulicht ? ich soll jetzt auf meine Vorfahrt verzichten ? neee, nicht mit mir ! So der mir doch reinfahren ! Soll sich meine Rechtschutzversicherung doch darum kümmern ob der überhaupt mit Blaulicht fahren durfte"


    und schon kann jeder von uns BOS-Anghörigen ein paar Punkte sammeln .... neee, das ist irgendwie das falsche Signal ...

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    Einmal editiert, zuletzt von kellern ()

  • Die Pressemitteilung des OLG Celle gibt es dazu hier .

    Aber mal unabhängig von der Diskussion, ob die UFOs Sonder- und Wegeechte haben
    dürfen ...


    In meinen Augen sagt das Urteil des OLG Celle nur, dass ich mich als Fahrer eines mit
    Sonder- und Wegerechten im Einsatzbefindlichen Fahrzeuges zu versichern habe, dass
    mich die anderen Verkehrsteilnehmer erkannt haben und mir auch Platz machen. Aber
    sollte das nicht eigentlich das normale Verhalten eines jeden Fahrers sein?


    Oder anders ausgedrückt ... wenn ich mit Tempe 100 über eine rote Ampel fahre und
    dabei jemanden erwische oder erwischt werde, bin ich für den Schaden verantwortlich.


    :pfaffe:

  • In meinen Augen sagt das Urteil des OLG Celle nur, dass ich mich als Fahrer eines mit
    Sonder- und Wegerechten im Einsatzbefindlichen Fahrzeuges zu versichern habe, dass
    mich die anderen Verkehrsteilnehmer erkannt haben und mir auch Platz machen. Aber
    sollte das nicht eigentlich das normale Verhalten eines jeden Fahrers sein?


    nein, nicht nur.
    Es sagt auch:


    "Fahrzeuge der Unfallforschung fallen nicht in den Kreis der Sonderrechtsfahrzeuge nach § 35 StVO"


    "Das Landgericht hatte [...] seiner Klage daher nur teilweise stattgegeben, weil der Führer des Fahrzeugs der Unfallforschung sich auf Sonderrechte nach der StVO habe berufen können. Dem hat der Senat widersprochen. Fahrzeuge der Unfallforschung unterfallen nicht dem in § 35 StVO genannten Kreis der Sonderrechtsfahrzeuge. "


    "

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  • Mal kurz zur Verdeutlichung:


    - Schnellschnitte müssen während einer laufenden OP durchgeführt werden. D.h. ein Mensch bleibt solange "offen" auf dem Tisch, bis das Ergebnis des Schnellschnittes da ist. Da eine OP potentiell lebensbedrohlich ist und sich jede Verlängerung einer Narkose negativ auswirken kann, ist also für Fahrzeuge des Rettungsdienstes "höchste Eile geboten um ein Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden". Damit sind für diese Fahrten Sonder- und Wegerechte gerechtfertigt.


    - Gleiches gilt für dringende Organtransporte, da entweder aufgrund langer Transportzeit das "Überleben" des Organs gefährdet ist oder der Empfänger sich in einem kritischen Zustand befindet und daher schnellstmöglich transplantiert werden muss. Die DSO ist übrigens mittlerweile (im Gegensatz zu früher) sehr zurückhaltend geworden mit "Blaulichtfreigaben", so dass entsprechende Einsätze wirklich nicht die Regel sind.

  • - Schnellschnitte müssen während einer laufenden OP durchgeführt werden. D.h. ein Mensch bleibt solange "offen" auf dem Tisch, bis das Ergebnis des Schnellschnittes da ist. Da eine OP potentiell lebensbedrohlich ist und sich jede Verlängerung einer Narkose negativ auswirken kann, ist also für Fahrzeuge des Rettungsdienstes "höchste Eile geboten um ein Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden". Damit sind für diese Fahrten Sonder- und Wegerechte gerechtfertigt.

    ich weiß wie das mit Schnellschnitten läuft.
    Ich sage aber auch: nur weil die Klinik die Schnellschnitte nicht selbst bearbeiten kann rechtfertigt dass die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ?
    Lösungsansätze: "Krebs-OPs" werden nur dort durchgeführt wo die Schnellschnitte auch direkt bearbeitet werden können oder die Proben werden zunächst minimalinvasiv gewonnen, bearbeitet und später erst "richtig operiert".


    Ich weiß wie das läuft und sehe den Sinn auch ein, dennoch denke ich dass sowas durch den Gesetzestext eben nicht gedeckt ist, da es zwar Fahrzeuge des Rettungdienstes sind, diese aber nicht mit Vorrichtungen zum Transport von Menschen ausgerüstet sind und manchmal auch nicht als Krankenwagen zugelassen sind.




    - Gleiches gilt für dringende Organtransporte, da entweder aufgrund langer Transportzeit das "Überleben" des Organs gefährdet ist oder der Empfänger sich in einem kritischen Zustand befindet und daher schnellstmöglich transplantiert werden muss. Die DSO ist übrigens mittlerweile (im Gegensatz zu früher) sehr zurückhaltend geworden mit "Blaulichtfreigaben", so dass entsprechende Einsätze wirklich nicht die Regel sind.

    auch da weiß ich wie das läuft.
    Organe werden via Flugzeug, Hubschrauber, Auto oder Bahn transportiert.
    Empfänger werden in der Zwsichenzeit mit supportativen Maßnahmen am Leben gehalten, und die, denen es "richtig" schlecht geht, sind in dieser Situation meisst gar nicht transplantabel.
    Mittlerweile gibt es auch Systeme um Organe nach der Entnahme "frisch" zu halten, so können Lungen zB während des Transports relativ physiologisch ventiliert und perfundiert werden.
    Und ja, die DSO denkt sich immer wieder Neues aus, was die Alarmfahrten wie auch die personelle und technische Ausstattung der Fahrzeuge angeht.


    Auch hier weiß ich wie es läuft und will dagegen gar nichts sagen, denke aber auch dass diese Fahrzeuge nicht unter das Gesetz fallen da sie keinen Patienten transportieren können und nicht als Krankenwagen im Fahrzeugschein stehen.





    Ich will ja keinem das Balulicht abreden,
    wenn man allerdings bei den Ufos so kleinlich nah am Gesetzestext bleibt, dann gibt es sicher noch einige andere Beispiele die bei näherer Betrachtung Gefahr laufen, ihr Blaulicht zu verlieren.

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  • Wenn du Gesetzestexte liest, sie sie komplett:


    Wenn die Kliniken aus Kostengründen ihre Labore zentralisieren, ist das eine Sache, eine andere aber die Zulässigkeit der Transporte. Und die ist nunmal definitiv gegeben. Da spielen keinerlei sonstige Vorausetzungen eine Rolle, der Gesetzestext ist eindeutig.

  • Mich macht immer wieder fassunglos, wie über das Thema Sonderrechte diskustiert wird. Da werden Organtransporte, Schnellschnitte, UFO usw in Frage gestellt, weil ja die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Immerhin, geht es hier um Fahrten bei denen wirklich dringende Eile geboten ist, teilweise um Menschenleben zu retten.
    Wenn wir über Sonderrechte diskutieren, sollten wir mal bei den ganzen Freiwilligen Feuerwehren anfangen, die zu Übungszwecken, andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Und das nur unter dem Vorwand, das die anrückenden Kameraden ja erst an der "Einsatz"stelle merken dürfen, das es sich um eine Übung handelt.......
    Ich finde, dass es allerhöchste Zeit wird, das diesem Missbrauch von Sonderrechten der Riegel vorgeschoben wird.....

  • ja nun, anscheinend will es der Gesetzgeber aber so !


    Ich sag ja: von mir aus dürften die alle ihr Balulicht behaltem, auch die UFOs, da ich deren Arbeit für sinnvoll halte.
    Aber sie dürfen es nicht !
    Und da frage ich einfach: wenn die Begründung für die UFOs gilt, warum gilt sie dann nicht für die anderen ?


    Oder anders rum:
    was anscheinend für die anderen gilt - warum gilt das nicht für die UFOs ?


    Hier muss man sich wirklich mal überlegen ob das blosse Zerpflücken von Gesetzestexten nicht hier und da an der Realität vorbei geht !

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  • Wenn du Gesetzestexte liest, sie sie komplett:

    gut, dann müsste man die Ufos also nur an einem Rettungsdienst angliedern und dann dürfen sie auch wieder mit Blau fahren, nicht wahr ?

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  • Nicht zwingend, da ich persönlich die Voraussetzungen "höchste Eile geboten um ein Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" bei der Unfallforschung für sehr strittig halte - aber das muss eben letztenendes ein Gericht entscheiden, inwieweit die Abwehr schwerer gesundheitlicher Schäden konkret auf diesen Einsatzfall bezogen sein muss, oder ob die Abwehr zukünftiger gesundheitlicher Schäden (=Auswertung der Ergebnisse der Forschung) reicht.


    Fakt ist:
    Blut- und Organtransporter dürfen Blaulicht haben und nutzen, sofern sie als Fahrzeuge des Rettungsdienstes definiert sind.


  • In diesem Zusammenhang:


    http://www.feuerwehrmagazin.de…uerwehr-continental-21297


    Mal schauen wie sich dieses >Projekt< entwickelt?


    MfG
    JEK


  • Gibt es dazu auch einen Ausstellungskatalog oder gar ein Sachbuch? Wenn ja, wo?

    Die Ausstellung "Ulrich Reinecke: Rauchgrenzen" findet täglich von 11-17 Uhr in der Zeit von 12. August bis 8. September in der VHG galerie, Schiffgraben 4, 30159 Hannover statt. Habe ich bei hannover-reporter.de gefunden ;) Viel spaß beim besuchen

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