Neues aus der Region Hannover

  • die haben Wegerechte:


    das Recht auf einen freien Weg weil sie Blaulicht haben und dann musst du den Weg frei machen


    Sonderrechte haben sie damit dann quasi auch.


    Sonderrechte haben zB die Müllfahrzeuge, sie dürfen auch entgegen der Richtung in eine Einbahnstraße fahren,
    obwohl sie kein Blaulicht haben


    Zivilpolizei ohne Blaulicht hat Sonderrechte (dürfen schneller fahren, rote Ampeln überqueren, rechts überholen, falsch parken etc)
    aber du musst ihnen kein Platz machen, du musst für die nicht rechts ran fahren,


    das musst du nur wenn sie Wege-Recht haben, und das haben sie nur mit Blaulicht (und gleichzeitigem Horn !)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Wenn sie jetzt, wie du sagt nur Wegerechte haben, hätten sie bei dem Unfall die rote Ampel eigentlich gar nicht überfahren dürfen.
    Sie sind ja nicht von den Regeln der StVO befreit. Dafür müssten den UFOs ja Sonderrechte bewilligt werden.
    Deshalb ja meine Frage ob denen nur eines der beiden Rechte eingeräumt wird oder beides.

  • Hallo,



    Der UFO-"Fahrer" hat einen Einsatzauftrag bekommen und es dann normal dort mit Wegerechten anzufahren.
    Dem einzelnen Fahrer steht die Wegerechtsentscheidung dann nicht mehr zu.


    Der Fahrer entscheidet - nicht eine Leitstelle. Manche Leitstellen nutzen den Terminus "Sondersignal freigegeben", d.h. nach Sicht der Leitstelle ist eine höchste Eile geboten die i.d.R. nur mit Wegerechten (aka "SoSi") erreicht werden kann. Der Fahrer tut i.d.R. gut daran, der Empfehlung der Leitstelle zu folgen, aber er kann sich auch anders entscheiden und z.B. in einem Stau an einer Ampel, wo er eh nicht vorbeikommt, auf sein Wegerecht verzichten (=SoSi aus). Manchmal kommt man damit sogar schneller vorwärts....


    Zitat


    Warum also prüfen ob Wegerecht grundsätzlich erlaubt war ?


    In der Rechtssprechung geht es oft darum, ob eine $Person zum Zeitpunkt "x" irgendeine Handlung "y" durchführen hätte dürfen/müssen etc.



    Meiner Ansicht nach hat SoSi-Anfahrt bei einem Unfallforschungsfahrzeug nichts verloren. Wir wissen Alle, dass SoSi nur einen recht überschaubaren Zeitvorteil bei massive erhöhtem Risiko bringt. SoSi macht allenfalls dann Sinn, wenn das Fahrzeug durch einen vom Unfall verursachten Stau/Vollsperrung muss.


    Rechtlich ist es eh fraglich, denn "Gefahr für Leben und Gesundheit" oder "hohe Sachwerte" wird dieses Fahrzeug nie abwehren udn die Konstruktion, dass die Forschung eben durch SoSi-Anfahrt in Zukunft vielleicht eine Unfall verhindern könnte ist ja doch etwas sehr abstrakt.


    SoSi wird eh von vielen BOS-Einrichtungen genutzt, obwohl die rechtliche Grundlage auf extrem dünnem Eis steht (z.B. "Alarmfotograf", "Supervisor", "Pressesprecher" etc.) und da muss man sich eben die Frage gefallen lassen, ob SoSi wirklich entsprechend der Regeln (StVO) verwendet wurde. Wenn nicht, dann liegt eine Verantwortung des Fahrers oder - wenn Anweisung - eine Art "Organisationsverschulden" vor. Bei (zivilrechtlichen) Schadensersatzansprüchen kann das durchaus bedeutend sein, aber auch strafrechtlich ist es relevant, ob der Fahrer oder "sein Chef" verknackt wird....


    Manchmal würd eich mir die Rechtspraxis von manchen US-Bundesstaaten wünschen. Einsatzfahrzeug gerammt = schuld. Da muss man dann erstmal das Gegenteil beweisen und nicht wie bei uns, wo das "Einsatzfahrzeug" mal pauschal schuld ist wg. Gefährdungshaftung.

  • Hallo,


    Wenn sie jetzt, wie du sagt nur Wegerechte haben, hätten sie bei dem Unfall die rote Ampel eigentlich gar nicht überfahren dürfen.
    Sie sind ja nicht von den Regeln der StVO befreit. Dafür müssten den UFOs ja Sonderrechte bewilligt werden.


    Das "Wegerecht" schliesst das Sonderrecht quasi mit ein, denn wer unmittelbaren Zwang auf Andere ausüben darf ("sofort feie Bahn schaffen"), der hat auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten (schneller fahren, falsch parken etc.) eine Art Freibrief.


    Umgekehrt begründen Sonderrechte (Parken, Einbahn, Geschwindigkeit, Ampeln etc.) kein Wegerecht, d.h. du darfst zwar im absoluten Halteverbot parken, aber noch lange nicht andere Autofahrer von der Strasse scheuchen....

  • die haben Wegerechte:


    das Recht auf einen freien Weg weil sie Blaulicht haben und dann musst du den Weg frei machen


    Sonderrechte haben sie damit dann quasi auch.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • die haben Wegerechte:


    das Recht auf einen freien Weg weil sie Blaulicht haben und dann musst du den Weg frei machen


    Sonderrechte haben sie damit dann quasi auch.



    diese Sch*** bearbeitungsfunktion, jetzt habe ich so lange geschrieben dass das oben im Post nicht berücksichtigt wurde :abwink:



    1.) Ufos fahren die EST mit Alarm an. Das ist so und da kann man dem Fahrer nichts anhaben. Er entscheidet das nicht.
    im RD entscheidest du auch nicht wie du die EST anfährst, das gibt die LST vor (Alarm vs Einsatz)
    Erst auf dem Transport entscheidest du selbst. Der Transport fällt bei den Ufos weg.


    2.) da das Gericht ja angeblich die Umstände prüfen muss, frage ich ob es denn auch prüft ob das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen, versichert und im ordnungsgemäßen Zustand gewesen ist ?!?
    Vielleicht durfte der Beteiligte ja auch eigentlich nicht so und damit dort langfahren.


    3.) zur Diskussion bzgl. Wegerecht für UFOs haben wir hier vor Längerem einiges beigetragen, das führt jetzt nur wieder zu Unmut.
    Und zu entscheiden haben wir das zum Glück auch nicht.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Das "Wegerecht" schliesst das Sonderrecht quasi mit ein

    Quasi ist aber nicht gleich sondern nur fast.
    Rein rechtlich sind es eben zwei verschiedene Sachen einmal §35 StVO: "Befreiung von den Vorschriften dieser Verordnung..." und einmal §38 StVO "Blaues Blinklicht + Einsatzhorn ordnet an freie Bahn".


    Wenn den Fahrzeugen der UFO nur genehmigt wurde Blaulicht mit Signalhorn einzubauen hätten sie nur Wegerecht und dürften nicht über eine rote Ampel etc. fahren weil sie keine Sonderrecht haben.


    Deshalb die explizite Frage ob denen beides eingeräumt wurde, weil aus dem einem eben nicht das andere folgt.

  • Hallo,



    2.) da das Gericht ja angeblich die Umstände prüfen muss, frage ich ob es denn auch prüft ob das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen, versichert und im ordnungsgemäßen Zustand gewesen ist ?!?
    Vielleicht durfte der Beteiligte ja auch eigentlich nicht so und damit dort langfahren.


    Auch sowas sind Fragen, die durchaus oft gestellt werden. Wenn du mit deinem Privat-PKW z.B. "falsch" aus einer Einbahnstrasse kommst und es kracht deswegen, dann hast du eine erhebliche Schuld wegen deinem Fehlverhalten, auch wenn eigentlich "rechts-vor-links" gegolten hätte - du hättest aber dort garnicht fahren dürfen. Auch der Fahrzeugzustand (insbes. Bremsen/Beleuchtung) ist oft einThema, wenn ein Unfall vor Gericht zerpflückt wird....

  • Wenn den Fahrzeugen der UFO nur genehmigt wurde Blaulicht mit Signalhorn einzubauen hätten sie nur Wegerecht und dürften nicht über eine rote Ampel etc. fahren weil sie keine Sonderrecht haben.


    ähm,
    was beinhaltet denn deiner Meinung nach das "freie Bahn" schaffen ?


    nur dass
    * der gleichgerichtete Verkehr rechts ranfährt ?


    * vielleicht noch der Gegenverkehr auch noch rechts ran fährt ?


    * oder sogar der Querverkehr seine Vorfahrt (geregelt durch Schilder- oder Lichtzeichen) verliert ?


    Man kann nicht ernsthaft sagen dass mir alle freie Bahn schaffen sollen aber an der roten Ampel muss ich warten und den Querverkehr vorbeilassen ... [hmm]

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  • Man kann nicht ernsthaft sagen dass mir alle freie Bahn schaffen sollen aber an der roten Ampel muss ich warten und den Querverkehr vorbeilassen ... [hmm]


    Natürlich müssen ALLE Verkehrsteilnehmer in ihren Möglichkeiten Dir als Sonder-und Wegerechtsfahrzeug den Weg freimachen, dennoch gilt immer der §1 der StVO... (dieses Gummiding...)


    Das heißt, dass Du als "Berechtigter" belangt werden kannst, wenn Du z.B. bei einer Kreuzungsüberfahrt bei Rotlicht (Lichtzeichenanlage - nicht die Therapiesonne :tanzennde: ) einen Verkehrsunfall baust (mit, oder ohne Eigenschaden).


    Ich halte das so, dass ich mich im Falle eines Falles über die Kreuzung mit deutlich verminderter Geschwindigkeit, bremsbereit und unter voller Akustik/Lichter langsam rübertaste (wenn es Nachts um 3:00 Uhr ist - und ich alles übersehen kann, lasse ich die Akustik weg - ist ja neuerdings in Ordnung, aber alles andere bleibt...). Letztendlich bekommt der Fahrzeugführer (der das Lenkrad hat...) einen auf den Deckel, wenn was passiert.


    Wollte das überhaupt einer wissen, oder habe ich mich hier grad in Rage geschrieben? :geistesblitz:


    Ps.: ich finde den Job, den die UFO machen gut und das sollte/muss so beibehalten werden. Wie hier schon gesagt wurde, was hat das eine so ganz mit dem anderen zu tun.

  • Das Problem mit Kreuzungen ist ja, dass wenn du mit Wegerecht bei Rot rüber willst, musst du notfalls sogar anhalten.


    So, anhalten macht aber keinen Sinn, wenn man mich niemand sieht.
    Und SEHEN ist m.M.n. wichtig, denn viele Hören das Sondersignal nicht oder denken einfach: das wird schon irgendwo sein, aber nicht auf meinem Weg !


    Ich für meinen Teil halte an, und so zwar, dass der Querverkehr auch tatsächlich die Chance hat mich zu sehen, also die Sondertöne zu Orten und damit unmissverständlich klar zu machen, dass sein Handeln (nämlich Platz schaffen) gefordert ist.


    Aber manchmal ist die Sichtachse durch bauliche Gegebenheiten oder Falschparker derart versperrt,
    dass wenn man sich so hinstellt dass man gesehen wird, man schon fast in der Kreuzung und IM WEG steht ...


    wenn dann einer nicht aufpasst hängt er dir im Kotflügel.
    Und DU warst natürlich wieder Schuld weil DU ja mit Wegerechten fahren musstest :)



    Dass ich aber der Normalbürger schon im Alltag uU wie ein ungelernter rücksichtsloser Vollidiot durch die Straßen bewegt und dass wenn so einer auf ein Einsatzfahrzeug trifft, es fast schon unweigerlich knallen muss, das bedenkt dann keiner !

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  • ach, sind die schon da ?


    ein paar Daten wären nicht schlecht, also die Grunddaten bekommt man ja von Rechners auf dem Netz,


    mir gehts eher um:


    Wache
    FuRn ?
    wie werden sie transportiert
    wozu wurden sie angeschafft

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  • Ich hab den nur zufällig im Innenhof von Wache 1 gesehen,die haben da bisschen rumgespielt.
    Also ein kollege der Wache 2 meinte, entweder auf dem AB-Tunnel ( Wo aber garkein Platz ist ) oder auf einem LKW mit Ladefläche.


    Hier einfach mal das Bild.


    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/thumb/dsc_0021largefo4q.jpg]

  • so will es anscheinend das Gesetz:


    Keine Sonderrechte mehr für Unfallforscher der MHH


    warum "Wir wissen, dass wir nur ein Wegerecht in Anspruch nehmen dürfen.“ Das heißt, der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn darf nur dem Zweck dienen, dass andere Fahrer Platz machen. " anscheinend ausschliesst dass Querverkehr stehen zu bleiben hat erschliesst sich mir gerade nicht ...


    meiner Meinung ist WEGERECHT genau das: Ich habe das RECHT auf einen FREIEN WEG, egal ob der andere (der sein Recht abtritt) von vorn, hinten oder der Seite kommt.


    Wie man dann von einem Fehler sprechen kann, wenn man sein Wegerecht in Anspruch nimmt und der wartepflichtige einem reindonnert, ist mir schleierhaft.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Wie man dann von einem Fehler sprechen kann, wenn man sein Wegerecht in Anspruch nimmt und der wartepflichtige einem reindonnert, ist mir schleierhaft.

    Wie schon vorher mal geschrieben. Keine Sonderrecht, also kein Recht die rote Ampel zu überfahren und somit Schuld am Unfall.

  • hä wat ?


    ich habe Wegerecht,
    also der Autofahrer vor mir muss mich an ihm vorbeiziehen lassen
    damit ich mich dann mit meinem Blaulicht vorm ihm an einer roten Ampel anstelle ?


    Haste sowas schon mal beobachtet ?


    Das ist lebensfremd !

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