ZitatAlles anzeigenOriginal von Patrik Faber
Nein, ein bisschen schwanger gibt es tatsächlich nicht, den Spruch kenn ich
Aber, auch der "Fahrzeuglenker" der selten mit "Blaulicht" durch die Lande tingelt hat sich an den § 1 der STVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Selbstredent hat auch der Lenker (für solche Ausdrücke liebe ich euch:-))) die §§ zu befolgen, ich wollte damit nur Ausdrücken, dass ihm die Erfahrung fehlt. Und das muss gar nicht mal unbedingt die Heißdüse schlechthin sein, dass kann auch der x-beliebige Normalhelfer sein, dem bei einer Alarmfahrt der Arsch auf Grundeis und das Hirn auf Stand-By geht, weil er einfach keine/nicht ausreichend Erfahrung damit hat... Woher denn auch...