Funkrufnamen im THW

  • Um Fabians (F24) Vorschlag mal aufzunehmen, würde ich die Diskussion über exotische THW-FRN hier gerne mal führen. Einiges an input steht ja schon in den Kommentaren bei


    http://galerie.bos-fahrzeuge.i…?image_id=17489&l=deutsch
    http://galerie.bos-fahrzeuge.i…142&mode=search&l=deutsch


    Die neueste Fassung der Rufnamen-Ordnung ist hier gut abgebildet:


    http://thw.attendorn.de/funkrufnamen.html


    Diese Systematik ist bundeseinheitlich, da das THW als überörtliche Organisation konzipiert ist. Anhand der Kennungen lassen sich


    die Einheit - die beiden ersten Zahlen
    der Fahrzeugtyp - die beiden letzten Zahlen


    problemlos erkennen. Wohl über 90 % der Fahrzeuge in der Datenbank sind so benannt und auch aktualisiert (der Mod kann das mit der Liste oder meistens aus dem Kopf auch problemlos nacharbeiten).


    Insofern schließe ich mich Fabians Vorschlag gerne an:


    Benennung der Fahrzeuge nach dem Schema (wegen der Einheitlichkeit und des Informationsgehalts der Kennungen) und die lokalen Bezeichnungen (sofern vorhanden) in die Bildbeschreibung.

    *****

  • Aber es sind die meisten Funkrufnamen des THW richtig. Hatte auch vor einiger Zeit mal die THW Fotos durchgeschaut und Fehler damals noch im Korrekturformular gepostet.


    Und wenn jetzt noch fehlerhafte Funkrufnamen in der Galerie sind, wird der Christian bestimmt dafür sorgen, dass diese Fehler behoben werden. :zwinker:


    Und ich denke, das du Thorsten doch mittlerweile die neue Funkrufnamenregelung des THW besitzt. Wenn du ja THW Mitglied bist, dann kannst du dir die aktuelle Liste im Extranet der Bundesanstalt downloaden oder auf die Seite vom THW Attendorn gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von F24 ()

  • Auf unserer OV Homepage ist die aktuelle Liste im internen Bereich!
    Ansonsten:Anruf genügt und ich kann dir die FRN auch geben! :zwinker:

    :winktz:Schöne Grüsse aus dem HOHEN Norden :winktz:

  • Also die Funkrufnamenregelung hat nur noch Gültigkeit bis morgen, ich denke aber das der größte Teil beibehalten wird. Wenn nicht so gar alles.


    mal sehen vielleicht gibt es ja ein par kleine Änderungen oder auch nicht.



    @ Thorben: Du hast Post.

  • Ich denke das werden wir in den nächsten Tagen sehen. Denn dann wird ja fesstehen, ob die bestehende Rundverfügung verlängert wird. Oder es eine neue geben wird, womit dann auch Änderungen der Funkrufnames drin sein werden.


    Wenn dies der Fall sein sollte, denke ich das sich nicht soviel ändern wird. Kann mich noch an die letzte Änderung erinnern. Da gab es noch das Konzept mit zwei MzKW´s sprich xx/24 und xx/25 für den größeren MzKW. Da es diesen ja nicht mehr gab, wurde dieser aus der Funkrufnamenregelung entfernt und xx/25 ist nun Reserve.

  • Ich plädiere dafür, den kreiseigenen FRN beizubehalten. Immerhin läuft das FZG effektiv ja unter diesem FRN, und hat vllt. maximal einmal im Jahr kurzfristig einen anderen FRN. (Für Einsätze außerhalb des eigenen Kreises..)


    vgl. z bsp. http://galerie.bos-fahrzeuge.i…812&mode=search&l=deutsch <-- der hat sogar den Kreiseigenen FRN in der Frontscheibe kleben, warum soll der dann nicht auch als Bildtitel herhalten?

    Einmal editiert, zuletzt von Max60 ()

  • Zitat

    Original von F24
    Ich denke das werden wir in den nächsten Tagen sehen. Denn dann wird ja fesstehen, ob die bestehende Rundverfügung verlängert wird. Oder es eine neue geben wird, womit dann auch Änderungen der Funkrufnames drin sein werden.


    Wenn dies der Fall sein sollte, denke ich das sich nicht soviel ändern wird. Kann mich noch an die letzte Änderung erinnern. Da gab es noch das Konzept mit zwei MzKW´s sprich xx/24 und xx/25 für den größeren MzKW. Da es diesen ja nicht mehr gab, wurde dieser aus der Funkrufnamenregelung entfernt und xx/25 ist nun Reserve.


    Nachtrag zu Fabians Post: Meines Wissens nach ist die Rundverfügung zum Jahreswechsel nicht geändert worden, so daß die letzte Version ihre Gültigkeit behält (Gott sei Dank...).

    *****

  • Genauso ist auch mein Stand.


    Aber ich habe aber auch noch keine neue Rundverfügung gesehen, die das besagt.


    Wie schon gesagt, die Änderungen würden sehr gering ausfallen, da sich in den letzten Jahren nicht allzuviel geändert hat und wenn war es schon bei der letzten Änderung mit eingeflossen.

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