Zusammenfassung der Nachricht (kein komplettes Kopieren der Nachricht!!!):
Qualifizierte Krankentransporte müssen von den Krankenkassen nicht vorab genehmigt werden. Außerdem dürfen Krankenkassen ärztliche Verordnungen für den qualifizierten Krankentransport nicht umgehen. Das sind die Kernaussagen eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 30. November 2006 (Az S 4 KR 25/06).
Was sagt ihr dazu?
Meiner Meinung wird es jetzt wieder mit den Privaten Krankentransportunternnehmen zunehmen.
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https://www.skverlag.de/index.…&backPID=174&tt_news=1061
Quellenangabe: S&K Verlag