Keine Genehmigungspflicht für qualifizierte Krankentransporte

  • Zusammenfassung der Nachricht (kein komplettes Kopieren der Nachricht!!!):
    Qualifizierte Krankentransporte müssen von den Krankenkassen nicht vorab genehmigt werden. Außerdem dürfen Krankenkassen ärztliche Verordnungen für den qualifizierten Krankentransport nicht umgehen. Das sind die Kernaussagen eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 30. November 2006 (Az S 4 KR 25/06).


    Was sagt ihr dazu?
    Meiner Meinung wird es jetzt wieder mit den Privaten Krankentransportunternnehmen zunehmen.


    Link zur Nachricht:
    https://www.skverlag.de/index.…&backPID=174&tt_news=1061



    Quellenangabe: S&K Verlag

  • Mit den Privaten habe ich nicht die geringsten Probleme, so lange sie ein ordentliches Produkt anbieten. Vielerorts hat das Auftauchen privater Krankentransport- und Rettungsdienste die inzwischen sehr selbstgefälligen HiOrgs und Feuerwehren aus ihrem Tiefschlaf geweckt und an der Qualität ihrer Dienstleistung arbeiten lassen...


    Viel mehr freut mich dieses Urteil, weil es für alle Beteiligten, auch unsere Patienten, ein Stück Rechtssicherheit darstellt. Notwendige Krankentransporte können wieder durchgeführt werden, ohne dass irgend ein Krankenkassen-Sachbearbeiter die Zahlung verweigern kann, weil er vorher nicht um Erlaubnis gefragt wurde. Hoffentlich hält dieses Urteil auch höheren Instanzen stand, denn ich bezweifle, dass die Krankenkassen es einfach so schlucken werden...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Man müsste grundsätzlich erst mal den ganzen Vorgang kennen und das komplette Urteil lesen um dieses prinzipiell erfreuliche Urteil richtig bewerten zu können.
    Handelt es sich um Einweisungen oder Transporte zu ambulanten Behandlung, wie viele Traansporte und Patienten sind betroffen...?
    Können die Kostenträger noch Rechtsmittel dagegen einlegen?


    Zitat

    Meiner Meinung wird es jetzt wieder mit den Privaten Krankentransportunternnehmen zunehmen.


    Was hat dieses Urteil mit den privaten Krankentransportunternehmen zu tun (ausser dass sie die Klage eingereicht haben)?
    Wenns Rechtskraft hat, gilt es für alle und der Pseudo-Allmacht irgenwelcher Schreibtischtäter bei den Krankenkassen wurden deutliche Grenzen gesetzt.
    Ein sehr erfreuliches Urteil für alle, egal ob privater Unternehmer, HiOrg oder kommunaler Betrieb!

  • Mit den Kassen geht es noch weiter,wir müssen bei Verlegungen von KrHs zu KrHs neben den Transportschein noch eine extra Bescheinigung anfügen,wo bestätigt werden muss ob die Verlegung aus med.Sicht ,eigenen Wunsch oder nach Genehmigung der Kasse vorliegt(z.b.Transport in Heimatnähe).Liegt diese Bescheinigung nicht vor kann es sein das die Kasse den Einsatz nicht bezahlt.Wer begleicht die Rechnung?????

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