• Danke wotsche, ich hätte die Diskussion auch gleich ins Forum verlegt
    Hast Du auch Bilder von der Unterkunft?

    Brot für die Welt, Kuchen für thorben

  • Unser Unimog wurde anscheinend mal aufgelastet.Der liegt jetzt bei 7,5t
    und nicht mehr bei 7,49t.Nun sind sich unsere Oberen im OV nicht mehr sicher,ob der mit der alten kl 3 gefahren werden darf.Und da
    wder die Fahrschulen noch der TÜV genaueres dazu sagen können,
    wurde kurzerhand beschlossen,das der nur noch mit kl 2 gefahren wird.


    Das ist sehr ärgerlich,da ich nur die alte kl 3 habe und auch schon eine
    Einweisung auf den Unimog bekommen hatte. :mist:


    Und es ist ABSOLUT GEIL das Ding zu fahren!Erstrecht im Gelände! :-))


    Wie wird das denn in anderen OV`s gehandhabt?Vielleicht kann jemand
    ja mal genaures dazu sagen(schreiben)!

    :winktz:Schöne Grüsse aus dem HOHEN Norden :winktz:

  • Also bei uns im OV ist es so, das der Unimog mit der alten Klasse drei gefahren werden darf.


    Und das iwrd auch bei uns so gehandhabt und es macht auch wirklich Spaß damit zu fahren. Aber der Spaß sollte bei den Fahrzeugen nicht im Vordergrund stehen, sondern der Zweck.

  • ...kenne ich auch. Die Bundeswehr-Unimogs sind mit genau 7,5 to. im Schein eingetragen. Die BW-ler dürfen ihn so auch fahren. Aber bei uns wurde bis zur Ablastung auf 7,49 to. nur mit Klasse 2 Unimog gefahren - ich nehme an, daß dies auch die korrekte Behandlung des Themas ist.

    *****

  • das stimmt natürlich!!!
    aber so richtig gebraucht wird der bei uns eigentlich nicht.wir haben
    ihn als mlw2 in der log-m,aber in bewegung ist er fast nie.ausser zur
    fahrt in die werkstatt.und bei solchen fahrten hatten wir schon öfters
    probleme einen fahrer mit kl 2 zu bekommen.hatten aber dafür genug
    mit der alten 3.

    :winktz:Schöne Grüsse aus dem HOHEN Norden :winktz:

  • bei uns ist es nur komisch,das keiner genau etwas dazu sagen kann.
    wir hatten den unimog damals vom ov kiel bekommen und dort war
    er schon aufgelastet.abgelastet soll er auch nicht werden,da er wohl
    sonst unseren wekstatt-anhänger nicht mehr ziehen dürfte.

    :winktz:Schöne Grüsse aus dem HOHEN Norden :winktz:

  • Ich möchte es nicht beschwören müssen, aber meine Info lautet so: Alle BW-Mogs sind mit genau 7,5 to eingetragen. Insofern würde ich tippen, daß in Kiel an der Gewichtseintragung eben genau nichts geändert wurde.


    Wir hatten bis jetzt zwei Unimog im OV - einer in der FG Infrastruktur. Unveränderte Eintragung und daher nur Kl.II-Fahrer. Der andere stammt aus der ehemaligen Fachgruppe TW und wurde mit einer Ladebordwand nachgerüstet und in dem Zusammenhang auch auf 7,49 to. abgelastet. Es sind zwar wohl nie Kl. III-Fahrer draufgesessen - aber jetzt wäre es gegangen.

    *****

  • Mit der Bundeswehr lässt sich das nicht vergleichen da dort ja bekanntlich seit Urzeiten schon andere Klassen galten als im zivilen. Mit dem Pendant zu einem zivilen 3er darf man bei der Bundeswehr keinen Unimog fahren, das selbe in zivil ist kein Problem. Das liegt aber an Bw-internen Vorschriften und hat keinerlei zivile Bedeutung. Ausnahmen sind Selbstfahrerlass für handelsübliche PKW ohne Passagiere was z.b. einen Tonner wieder aussen vor lässt da weder handelsüblich noch ohne Beifahrer zu fahren gem. ZDv.


    Die zivilen Führerscheinregeln sind da unzweideutig deutlich... Klasse C1 (oder der alte 3er) gilt bis 7,5 Tonnen also auch für den angesprochenen Unimog. Und die Klasse C (alter 2er) für alles über 7,5 Tonnen.


    Zitat

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen


    Klasse C1:


    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg


    Da die Vorschriften hier ganz eindeutig sind, ist es mir aber auch völlig schleierhaft warum da weder eine Fahrschule noch der TÜV Auskunft geben kann. Das muß ja wohl ein geistiger Totalausfall bei den Betreffenden sein.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Also ich würd ma sagen, dass man den nur mit Klasse 2 fahren darf. Unser MTW (Transit) wurde auch auf genau 3,5t aufgelastet, damit ihn nicht jeder dahergelaufene Helfer fahren darf. Ich denk ma bei der 7,5er Grenze wird das genauso sein. Gruss Daniel

    Daniel J.
    Helfer - 1. Bergungsgruppe
    THW OV Lübeck
    Gst. Lübeck
    LV HH, MV, SH

  • Sieht fast so aus, als würden sich bei den Fahrzeuggewichten Heerscharen bundesdeutscher Bürokraten in ihrem Regulierungswahn ungehemmt austoben... Wenn, was ja laut Fahrerlaubnis-Verordnung der Fall zu sein scheint, die Klasse C1 bzw. die alte Klasse 3 bis nicht mehr als, also bis genau 7500 kg, ausreicht, warum werden dann die Fahrzeuge auf 7490 kg abgelastet? Warum verschenkt man ohne Not 10 kg Zuladung? Was passiert, wenn die Möhre aufs Gramm genau 7500 kg wiegt? Genügt dann C1 bzw. 3 oder nicht? Vielleicht waren Fahrschulen und TÜV etwas ratlos, weil bisher niemand auf diese ominösen 10 kg geachtet hat...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Also wie oben schon weiter angesprochen, darf man den Unimog bei uns mit der alten Klasse 3 fahren.


    Ich habe aber eine Frage zu danny.


    Also ich sehe da keinen Sinn, den Transit aufzulasten. Das Argument, damit nicht jeder fahren kann, ist für mich überflüssig. Denn im THW ist es so das man ohne die Fahrgenehmigung kein Einsatzfahrzeuge bewegen darf. Und bei dieser Schulung lernt man schon die Fahrzeuge zu fahren.


    Bei uns gibt es zwar auch noch viele die noch den alten Klasse 3 Führerschein haben, aber was macht ihr wenn diese mal nicht da sind? Dann darf nur ein LKW Kraftfahrer den MTW fahren. Denn viele jüngere haben keinen C1 oder gar einen CE.


    Es muss ja kein Einsatz sein, aber es kann ja auch sonst mal eine Fahrt sein die ansteht und dann steht man mal ganz schnell ohne Fahrer da.

  • da stimme ich f24 was den transit betrifft zu.bei uns wird das auch
    so geregelt,das niemand die fahr-erlaubnis bekommt,von dem wir nicht sicher sind,das er verantwortungs-bewusst fährt.und für die
    einweisungs-fahrten steht uns im ov ein fahrlehrer zur verfügung.


    Krankenwagenfahrer:
    genau das ist unser problem,das bis dato niemand sich deswegen mal
    erkundigt hat.
    ich weiß auch nicht wer bei uns auf einmal darauf gestoßen ist,denn,
    wie schon geschrieben,durfte ich den wagen mit dem alten 3er
    ja eine zeitlang fahren.und plötzlich hieß es:der ist zu schwer!

    :winktz:Schöne Grüsse aus dem HOHEN Norden :winktz:

  • Da habt ihr natürlich Recht. Ich hab das auch nur so gehört... Und das es bei uns Helfer gibt, die den deswegen eigentlich nicht fahren dürften... (Ob man sich daran hält ist ne andere Sache)

    Daniel J.
    Helfer - 1. Bergungsgruppe
    THW OV Lübeck
    Gst. Lübeck
    LV HH, MV, SH

  • Also nachdem ich mich oben nicht deutlich genug ausgedrückt habe hab ich heute nochmal bei der DEKRA und bei der Pol nachgefragt. Beide wussten auf Anhieb BIS 7,5 Tonnen zGG C1 bzw. der alte 3er. Ab 7,5 Tonnen und 100 Gramm übertrieben formuliert braucht man den 2er bzw. den C.


    Sprich ein Fahrzeug (wie eben jener besagte Unimog) mit 7,5 Tonnen darf von jemand mit C1 bzw dem alten 3er gefahren werden. Und das war auch schon so seit der Steinzeit laut der Polizei der zum Beweis seinen alten rosanen Führerschein rausgekramt hat und lt der Dekra der sich gleicht das aktuelle Gesetz im Intranet geholt hat.


    Ausser mit übernatürlicher Dämlichkeit konnt sich auch keiner der Herren die Auflastung erklären, nichtmal steuerlich. Und das der TÜV das nicht gewusst haben soll konnte sich der Herr von der DEKRA nicht erklären obwohl es die Konkurrenz ist...

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von danny-BB
    Also ich würd ma sagen, dass man den nur mit Klasse 2 fahren darf. Unser MTW (Transit) wurde auch auf genau 3,5t aufgelastet, damit ihn nicht jeder dahergelaufene Helfer fahren darf. Ich denk ma bei der 7,5er Grenze wird das genauso sein. Gruss Daniel


    Das ist auch völliger Nonsens da jeder "dahergelaufene Helfer" einen MTW mit 3,5 Tonnen fahren darf. Wenn das nicht der Fall sein soll dann müsste auf 3,6 Tonnen oder sonstwas aufgelastet werden oder gleich das 4,5 Tonnen Fahrgestell nehmen. Da auch hier das Gesetz sagt Kl B BIS EINSCHLIESSLICH 3,5 Tonnen zGG.


    Mich würde echt mal interessieren was da für Hirnis in den Gliederungen sitzen die Fahrzeuge wegen so einem (falschen) Schwachsinn Auf- oder Ablasten.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
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