Hallo zusammen, nach einigem Lesen auch von mir mal ein Eintrag!
Also zum einen habe ich in meinen 16 Jahren HiOrg-Erfahrung jetzt schon viele Beklebungen, Lackierungen usw. kommen und gehen sehen. (Seis nun CI, oder wie in NRW sogar mal als Ministerialvorschrift).
Letzten Endes regelt das jeder Kreis und jede Stadt doch wieder selbst! Ist ja auch eigentlich kein Wunder, wenn man bedenkt wie schnell sich die Meinungen in diesem Bereich wandeln...
Wenn ihr meine persönliche Meinung dazu hören wollt: Am besten wär eine EU-weite Regelung, die aber leicht abgewandelt werden darf, um jedem kleinen OV, kleiner BF usw. einen Spielraum zu lassen. Beispiel: Schwefelgelb für RD als Grundfarbe, bis zu 15 % dürfen aber mit blau, grün, rot oder was auch immer gestaltet werden.
Genauso mit Polizei, Feuerwehr usw. Gleiche Grundfarbe, aber kleine Gestaltungsspielräume. Damit wär den meisten gedient und der nicht RD´ler könnte Einsatzfahrzeuge auch wieder zweiflsfrei erkennen, ohne das ein buntes Auto gleich zehn oder mehr Blitzleuchten braucht!
Ich sag nur: Vor zwanzig Jahren löste ein elfenbeinfarbenes Fahrzeug mit einem! Blaulicht den gleichen Reflex aus, wie heute ein blitzender RAL 3024 angestrichener RTW. Und dass, obwohl die Taxen fast die gleiche Farbe hatten. Reine Gewöhnung also. Nur kann sich diese kaum einstellen, wenn alle Fahrzeuge eine andere Grundfarbe haben.
Zur Lackierung RAL 3024 im privaten Bereich ( Krankenwagenfahrer): Ich meine auch, irgendwann mal so eine Regelung gelesen zu haben (war aber irgendwas ganz kleines (Dienstvorschrift des Ministeriums oder so).
Allerdings fährt in Münster seit ein paar Wochen ein ausgemusterter RTW rum, der außer der fehlenden Sondersignalanlage und den Feuerwehraufklebern immer noch den "ups RTW" - Reflex auslöst. Und der hat eine gültige Zulassung (wenn man denn einem amtlichen Kennzeichen noch vertrauen darf).
So viel Text, aber hoffentlich alles abgedeckt.
Gruß
Baffi